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Kaufvertrag gebrauchte Einbauküche

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, kann es passieren, dass Sie einen Teil Ihrer Einrichtung nicht mehr nutzen können. Besonders häufig trifft das auf die Einbauküche, welche ja speziell an die gegebenen Platzverhältnisse angepasst wurde, zu.

Oft bietet es sich hier an, diese dem Nachmieter gegen die Zahlung eines entsprechenden Abschlags zu überlassen. Dabei sollten Sie jedoch ganz genau regeln, wie die Modalitäten des Verkaufs aussehen. Möglicherweise ist zum Beispiel Ihr neuer Kühlschrank nicht im Kaufpreis enthalten.

Damit es hier im Nachhinein nicht zu Diskussionen kommt, sollten Sie den Verkauf Ihrer gebrauchten Einbauküche deshalb schriftlich festhalten. Zur diesem Zweck stellen wir Ihnen eine kostenlose Vertragsvorlage zur Verfügung.

Diese erhalten Sie entweder als am PC ausfüllbare PDF-Datei, oder als frei editierbares Word-Dokument (Format: Word 1997 – 2004), welches Sie gemäß Ihren Wünschen abändern und ergänzen können.








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