Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Schutz von Verbrauchern bei Kreditverträgen ausweiten soll. Erstmals sollen auch sogenannte „Buy-now-pay-later“-Modelle und bislang unregulierte Kreditformen in die verbraucherschützenden Regelungen einbezogen werden. Grundlage ist die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Nach Angaben des Ministeriums soll der Entwurf zudem den europäischen Binnenmarkt für Kredite zwischen Unternehmen und Verbrauchern stärken. Ab dem 20. November 2026 sind die Regelungen EU-weit anzuwenden.
Erweiterung der Regelungen auf neue Kreditformen
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass neben klassischen Verbraucherdarlehen künftig auch Kurzzeitkredite wie Zahlungsaufschubmodelle sowie unentgeltliche Kredite reguliert werden. Bei „Buy-now-pay-later“-Geschäften wird der Kaufbetrag erst nach einer bestimmten Frist, etwa 14 oder 30 Tagen, abgebucht. Das Ministerium wertet diese Modelle als Kurzzeitkredit.
Darüber hinaus sollen die Anforderungen an die Kreditwürdigkeitsprüfung verschärft werden. Die Vorgaben werden an die Standards angeglichen, die bisher für Immobiliendarlehen gelten.
Umsetzung ohne nationale Verschärfungen
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie verfolgt einen Vollharmonisierungsansatz, der den Mitgliedstaaten grundsätzlich keine abweichenden Schutzvorschriften erlaubt. Laut BMJV wurde der vorhandene Spielraum genutzt, um bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Dies betrifft etwa den Umfang der vorvertraglichen Informationspflichten sowie die Form des Vertragsschlusses. Allgemeine Verbraucherdarlehen sollen künftig in Textform statt wie bisher in Schriftform abgeschlossen werden können.
Nationale Verschärfungen über die zwingenden europäischen Vorgaben hinaus – sogenanntes „Goldplating“ – sind nicht vorgesehen.
Stellungnahmen bis Juli möglich
Der Referentenentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Bis zum 18. Juli 2025 können Interessierte Stellungnahmen abgeben, die anschließend ebenfalls online zugänglich gemacht werden.
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte zu dem Entwurf: „Heute kaufen, später zahlen, das klingt für viele erstmal praktisch. Doch hinter schnell abgeschlossenen Kreditverträgen kann sich ein Risiko verbergen. Deshalb haben wir auf EU-Ebene beschlossen, den Verbraucherschutz bei Kreditverträgen zu stärken. Diesen Beschluss setze ich nun in deutsches Recht um.“
Für die Prüfung der Kreditwürdigkeit können Verbraucher auch eine Schufa-Eigenauskunft beantragen.
