Bundeshaushalt 2025 tritt rückwirkend in Kraft

Die Bundesregierung hat den Bundeshaushalt für das Jahr 2025 abgeschlossen. Nach Zustimmung von Bundestag und Bundesrat wurde das Haushaltsgesetz am 2. Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2025.

Schwerpunkte: Investitionen, Reformen, Konsolidierung

Ziel des Haushalts ist laut Bundesregierung, die äußere und innere Sicherheit zu stärken, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen und zugleich die Staatsfinanzen zu konsolidieren. Das Kabinett hatte den Entwurf am 24. Juni beschlossen, der Bundestag stimmte am 18. September zu, der Bundesrat am 26. September.

Bundeskanzler Friedrich Merz betonte in der Generaldebatte zum Haushalt die Notwendigkeit, das Wirtschaftswachstum zu fördern und die Modernisierung des Landes voranzutreiben. Die Reform der Unternehmensbesteuerung sei ein erster Schritt, um Investitionen zu erleichtern. Neben staatlichen Investitionen seien auch private Gelder erforderlich, erklärte Merz.

Investitionen in Infrastruktur und Digitalisierung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sagte im Bundestag, der Haushalt setze auf Investitionen in Infrastruktur, Digitalisierung und Innovation. „Wir reformieren, um unser Land effizienter, moderner und handlungsfähiger zu machen, und wir konsolidieren“, so Klingbeil.
Er betonte, die Regierung wolle mit dem Etat wirtschaftliches Wachstum anstoßen und zugleich die Ausgaben priorisieren.

Ein zentrales Instrument ist das Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität. Mit dessen Hilfe steigen die Investitionen des Bundes im Jahr 2025 auf rund 115 Milliarden Euro. Nach Angaben des Finanzministeriums sollen die Mittel unter anderem in den Ausbau von Bahnstrecken, Straßen, Schulen, Kitas, Krankenhäusern sowie in Digitalisierung, Forschung und Klimaschutz fließen.

Finanzpolitische Prioritäten der Bundesregierung

Die Bundesregierung benennt drei zentrale Herausforderungen:

  • die sicherheitspolitische Lage infolge des Krieges in der Ukraine,
  • die anhaltende Wachstumsschwäche der deutschen Wirtschaft,
  • und den strukturellen Erneuerungsbedarf in Infrastruktur und Verwaltung.

Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit sollen Verfahren beschleunigt, Bürokratie abgebaut und Unternehmen wie auch Bürgerinnen und Bürger steuerlich entlastet werden. Gleichzeitig sieht die Regierung einen strikten Finanzierungsvorbehalt vor. Alle staatlichen Ausgaben sollen auf ihre Notwendigkeit überprüft werden.

Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung

Wegen sinkender Steuereinnahmen steht der Haushalt unter Konsolidierungsdruck. Um Ausgaben zu begrenzen, plant die Bundesregierung unter anderem:

  • verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug,
  • Reform der Grundsicherung für Arbeitssuchende,
  • Personalreduzierungen mit Ausnahme der Sicherheitsbehörden,
  • Halbierung der Zahl der Bundesbeauftragten,
  • Kürzungen bei Förderprogrammen,
  • Senkung der Verwaltungsausgaben.

Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung

Mit der Veröffentlichung des Haushaltsgesetzes im Bundesgesetzblatt wurde die vorläufige Haushaltsführung beendet. Die Bundesregierung betont, dass mit dem Haushalt die Grundlage gelegt sei, um Investitionen und Sparmaßnahmen in den kommenden Jahren fortzuführen.