Bund und Länder haben eine gemeinsame Föderale Modernisierungsagenda verabschiedet. Ziel ist es, staatliche Strukturen und Verwaltungsprozesse in Deutschland zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die Agenda umfasst mehr als 200 konkrete Maßnahmen und wurde vom Bundeskanzler sowie den Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen.
Nach Angaben der Bundesregierung soll die Verwaltung dadurch digitaler und effizienter arbeiten. Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie staatliche Stellen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene stehen im Mittelpunkt der vorgesehenen Reformen. Die Agenda ist als übergreifender Rahmen für eine grundlegende Erneuerung staatlicher Abläufe angelegt.
Aussagen der Bundesregierung
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte zu dem Beschluss, Bund und Länder verfolgten gemeinsam das Ziel, Bürokratie abzubauen und Verfahren zu vereinfachen. Er sprach von schnelleren Abläufen sowie einer stärkeren Digitalisierung verwaltungsinterner Anträge. Laut Merz sollen die Maßnahmen Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung bringen.
Die Bundesregierung betont, dass es sich um einen langfristig angelegten Reformprozess handelt, der verschiedene staatliche Ebenen einbezieht. Die Umsetzung soll schrittweise erfolgen und regelmäßig überprüft werden.
Fünf Leitthemen der Agenda
Die mehr als 200 Maßnahmen verteilen sich auf fünf zentrale Themenbereiche:
- Abbau von Bürokratie und klarere, schnellere Entscheidungsprozesse
- Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie Anpassungen im Vergabe- und Datenschutzrecht
- Leistungsfähige und widerstandsfähige staatliche Strukturen
- Ausbau digitaler und serviceorientierter Verwaltungsverfahren
- Verbesserte Rechtsetzung mit stärkerem Praxisbezug und höherer Verständlichkeit
Diese Leitlinien sollen nach Angaben der Bundesregierung für einheitlichere Abläufe und mehr Verlässlichkeit sorgen.
Maßnahmen für Bürgerinnen und Bürger
Für Privatpersonen sieht die Agenda unter anderem vor, Verwaltungsleistungen stärker zu bündeln und digital anzubieten. Anträge für Sozialleistungen wie Wohngeld können über einen Online-Vordruck gestellt werden .
Zudem ist vorgesehen, auf bestimmte Beglaubigungen zu verzichten, um persönliche Behördengänge zu reduzieren. Im Steuerbereich sollen vermehrt vorausgefüllte und automatisierte Steuererklärungen eingeführt werden. Auch die Besteuerung von Rentnerinnen und Rentnern soll vereinfacht werden.
Im Kontakt mit Behörden ist geplant, dass künftig häufiger die Textform ausreicht. Personen über 70 Jahre sollen im Regelfall Personalausweise mit unbefristeter Gültigkeit erhalten.
Entlastungen für Unternehmen
Unternehmen sollen laut Agenda von einer Überprüfung bestehender Berichts- und Auskunftspflichten profitieren. Ziel ist es, mindestens ein Drittel dieser Pflichten abzuschaffen und die Bürokratiekosten um etwa 25 Prozent zu senken.
Zudem ist die Einführung sogenannter Genehmigungsfiktionen vorgesehen. Dabei gelten Genehmigungen als erteilt, wenn Behörden innerhalb festgelegter Fristen nicht reagieren. Ergänzend sollen Anzeigeverfahren Genehmigungspflichten teilweise ersetzen. Ein weiterer Punkt ist der geplante digitale Marktplatz für öffentliche Beschaffung, der den Zugang zu öffentlichen Aufträgen erleichtern soll.
Reformen innerhalb der Verwaltung
Für Behörden auf allen Ebenen ist der Aufbau einer nationalen Technologieplattform für die digitale Verwaltung vorgesehen. Diese soll die Zusammenarbeit erleichtern und Ressourcen effizienter nutzbar machen. Künstliche Intelligenz soll Verwaltungsmitarbeiter unter anderem beim Sortieren und Prüfen von Anträgen unterstützen.
Auch Kommunen sollen durch vereinfachte Förderverfahren entlastet werden, von der Antragstellung bis zur Abwicklung. Zur Kontrolle der Umsetzung haben Bund und Länder ein gemeinsames Monitoring vereinbart. Ein erster Fortschrittsbericht soll Ende Juni 2026 vorgelegt werden.
Ergänzende Bundesagenda
Bereits zuvor hatte das Bundeskabinett eine separate Modernisierungsagenda für den Bund beschlossen. Diese enthält über 80 Maßnahmen mit Schwerpunkten auf Bürokratieabbau, neuen Standards in der Rechtsetzung, digitalen Verwaltungsdiensten, dem Einsatz von KI sowie verschlankten Strukturen innerhalb der Bundesverwaltung. Nach Angaben der Bundesregierung befinden sich wenige Wochen nach dem Beschluss rund 60 Prozent dieser Maßnahmen in der Umsetzung.
