Aktivrente startet 2026 mit steuerfreiem Hinzuverdienst

Die Bundesregierung hat mit der sogenannten Aktivrente eine neue Regelung beschlossen, die es Menschen im Rentenalter erlaubt, freiwillig weiterzuarbeiten und dabei bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuzuverdienen. Ziel ist es, zusätzliche Arbeitskräfte zu mobilisieren und die Erwerbstätigkeit älterer Menschen zu fördern.

Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Die Bundesregierung brachte den Gesetzentwurf am 15. Oktober auf den Weg. Der Bundestag beschloss ihn am 5. Dezember, der Bundesrat stimmte am 19. Dezember zu. Damit kann die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.

Regelungen zur Aktivrente

Die Aktivrente richtet sich an Personen, die die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben und sich entscheiden, freiwillig weiterzuarbeiten. Der monatliche Hinzuverdienst aus dieser Beschäftigung bleibt bis zu einer Grenze von 2.000 Euro steuerfrei.

Im Zusammenhang mit Renteneinkünften ist unter anderem die Anlage R relevant, das Steuerformular, in dem Rentner ihre Einnahmen aus der Rente angeben müssen. Diese und weitere Steuerformulare können für die steuerliche Erfassung von Einkommen genutzt werden.

Die Steuerbefreiung gilt unabhängig davon, ob bereits eine gesetzliche Rente bezogen wird oder der Rentenbezug aufgeschoben ist. Voraussetzung ist, dass die Regelaltersgrenze überschritten wurde. Diese liegt bei der Vollendung des 67. Lebensjahres, einschließlich geltender Übergangsregelungen.

Kreis der Anspruchsberechtigten

Anspruch auf die Aktivrente haben sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Erreichen der Regelaltersgrenze. Nicht einbezogen sind Selbstständige, Land- und Forstwirte, Personen in Minijobs sowie Beamtinnen und Beamte.

Die Regelung beschränkt sich ausdrücklich auf Beschäftigungsverhältnisse, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen. Die Steuerfreiheit ist damit an eine abhängige Beschäftigung geknüpft.

Steuer- und Abgabenregelungen

Der Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist steuerfrei. Für diese Einkünfte fallen jedoch weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an.

Wenn Personen steuerliche Angaben machen, können sie unter anderem die Steuerformulare für Vorsorgeaufwand und Altersvorsorge nutzen, die Informationen zur Erfassung von Vorsorgeleistungen und anderen relevanten Einkünften enthalten.

Wird die Grenze von 2.000 Euro überschritten, ist der darüber hinausgehende Betrag steuerpflichtig. Die Steuerfreiheit gilt ausschließlich bis zur festgelegten Höchstgrenze.

Ziele und Überprüfung der Maßnahme

Mit der Einführung der Aktivrente will die Bundesregierung Anreize schaffen, länger im Arbeitsmarkt zu bleiben. Nach Angaben der Bundesregierung soll damit auch dem Fachkräftemangel begegnet und zusätzliches Arbeitskräftepotenzial erschlossen werden.

Zudem sollen die zusätzlichen Beschäftigungsverhältnisse die Einnahmen der Sozialversicherungen erhöhen. Eine Evaluation der Aktivrente ist nach zwei Jahren vorgesehen, um die Wirkung der Regelung zu überprüfen.

Hinweis zu Formularen

Wer darüber hinaus Formulare zu Rentenanträgen sucht, findet diese unter anderem bei Rentenservice- oder Rentenversicherungsstellen online. Neben Informationen zu Steuerformularen für Rentner enthält ein Rentenantrag Hinweise und PDF-Vordrucke zur Antragstellung bei der gesetzlichen Rentenversicherung.