Alterssicherungskommission nimmt Arbeit auf

Die Alterssicherungskommission hat ihre Tätigkeit aufgenommen. Das Gremium soll bis Mitte des Jahres Vorschläge für eine Reform der Altersvorsorge erarbeiten. Diese sollen der Bundesregierung als Grundlage für weitere Entscheidungen dienen. Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas empfingen die Vorsitzenden der Kommission vor der ersten Sitzung im Kanzleramt.

Im Mittelpunkt der Beratungen steht das Gesamtversorgungsniveau im Alter. Dabei bezieht die Kommission die gesetzliche, die betriebliche sowie die private Altersvorsorge ein. Nach Angaben der Bundesregierung werden unter anderem Fragen zum Rentenbeginn, zur Rentenentwicklung sowie zu den Beiträgen behandelt. Für Versicherte ist dabei insbesondere relevant, wie und wann ein Rentenantrag gestellt werden kann und welche Ansprüche bestehen.

Vorsitz und Arbeitsweise der Kommission

Den Vorsitz der Alterssicherungskommission übernehmen der frühere Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sowie die Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft, Constanze Janda. Vor Beginn der Beratungen wurden beide von Bundeskanzler Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas offiziell begrüßt.

Die Kommission arbeitet nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums unabhängig und ohne Weisungen. Bundesarbeitsministerin Bas hat insgesamt 13 Mitglieder in das Gremium berufen. Ziel ist es, fachliche Empfehlungen zu erarbeiten, die unterschiedliche Perspektiven der Altersvorsorge berücksichtigen.

Zusammensetzung des Gremiums

Neben den beiden Vorsitzenden gehören der Kommission drei stellvertretende Vorsitzende aus dem Deutschen Bundestag an: Pascal Reddig (CDU), Florian Dorn (CSU) und Annika Klose (SPD). Ergänzt wird das Gremium durch acht wissenschaftliche Mitglieder, die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagen wurden.

Zu den wissenschaftlichen Mitgliedern zählen:

  • Prof. Dr. Peter Bofinger
  • Prof. Dr. Tabea Bucher-Koenen
  • Prof. Dr. Georg Cremer
  • Prof. Dr. Camille Logeay
  • Dr. Monika Queisser
  • Prof. Jörg Rocholl
  • Prof. Dr. Silke Übelmesser
  • Prof. Dr. Martin Werding

Darüber hinaus erhält die Deutsche Rentenversicherung einen dauerhaften Sitz als Sachverständige ohne Stimmrecht.

Einordnung in laufende Reformen

Die Bundesregierung hat bereits mehrere Maßnahmen im Bereich der Altersvorsorge beschlossen. Dazu zählen nach eigenen Angaben das Rentenpaket 2025 mit Regelungen zur Sicherung des Rentenniveaus und zur Mütterrente, das Betriebsrentenstärkungsgesetz sowie die Einführung der Aktivrente.

Mitte Dezember hatte das Bundeskabinett zudem eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen und Eckpunkte für eine Frühstart-Rente vorgelegt. Bereits zuvor hatte die Bundesregierung die Einsetzung einer Rentenkommission beschlossen, die an diese Maßnahmen anknüpfen und weiteren Reformbedarf prüfen soll.