Die EU-Kommission plant mit der Initiative BEFIT („Business in Europe: Framework for Income Taxation“) eine Reform zur Vereinheitlichung zentraler Regeln der Unternehmensbesteuerung im EU-Binnenmarkt. Grundlage ist ein im September 2023 veröffentlichter Richtlinienentwurf. Ziel sind laut EU-Kommission weniger Bürokratie und mehr Transparenz bei grenzüberschreitend tätigen Unternehmensgruppen.
Nach dem Entwurf sollen Unternehmensgruppen mit mindestens 750 Millionen Euro Jahresumsatz und einer Gruppenbeteiligung von mindestens 75 Prozent künftig verpflichtend an BEFIT teilnehmen. Kleinere Gruppen könnten sich freiwillig anschließen. Die EU-Kommission bezeichnet BEFIT laut Quelle als eines der größten Steuerreformprojekte seit Jahrzehnten und verbindet damit das Ziel, Europas Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und Steuerarbitrage zu beenden.
Einheitliche Gewinnermittlung und eine EU-Steuererklärung
Kern von BEFIT ist ein einheitliches Regelwerk zur Gewinnermittlung und Steuerbemessung, das nationale Unterschiede reduzieren soll. Unternehmen mit grenzüberschreitender Tätigkeit sollen künftig eine einzige konsolidierte Steuererklärung für alle EU-Mitgliedstaaten abgeben, statt mehrere Erklärungen nach nationalen Regeln einzureichen.
Der EU-weite Gesamtgewinn soll einheitlich ermittelt und anschließend über eine feste Formel auf die beteiligten Staaten verteilt werden („Formulary Apportionment“). Die Verteilung soll sich laut Quelle an drei Faktoren orientieren: Umsatz, Anzahl der Mitarbeiter und Kapitalausstattung.
Formelbasierte Aufteilung nach Umsatz, Personal und Kapital
Als Beispiel nennt die Quelle einen deutschen Maschinenbauer, der in Deutschland produziert, in Frankreich verkauft und in Polen montiert. Der Gewinn würde künftig anteilig auf diese Länder verteilt, abhängig davon, wo Umsätze erzielt, Mitarbeiter beschäftigt und Produktionsanlagen betrieben werden.
Ähnliche Modelle existieren laut Quelle in föderalen Steuersystemen wie Kanada oder der Schweiz. Die Quelle führt aus, dass unterschiedliche nationale Vorschriften bisher zu komplexen Strukturen, Mehrfachbesteuerung und hohem Beratungsaufwand geführt hätten und Spielräume für Gewinnverlagerungen eröffneten. BEFIT solle diese Lücke schließen und einen verlässlichen Rahmen schaffen.
Nationale Souveränität und unterschiedliche Interessen
Die Umsetzung gilt laut Quelle als politisch sensibel, da Steuerpolitik als Bereich nationaler Souveränität betrachtet wird. In der Darstellung der Quelle drängen Deutschland und Frankreich auf Fortschritte, während kleinere Mitgliedstaaten wie Irland oder Ungarn auf Standortvorteile wie niedrigere Körperschaftsteuersätze verweisen.
Businesseurope-Generaldirektor Markus Beyrer wird mit folgender Einschätzung zitiert: Europäische Unternehmen unterstützten die Ziele der Kommission zur Stärkung des Binnenmarkts durch Vereinfachung der Steuerlandschaft und geringere Verwaltungskosten. Damit BEFIT wirken könne, müsse die Reform vollständig mit globalen Steuervorschriften im Einklang stehen.
Zeitplan und Umstellungsaufwand für Unternehmen
Für den Mittelstand sieht die Quelle zunächst keine Entlastung. Die angekündigten Vereinfachungen sollen nicht wie ursprünglich geplant 2026, sondern frühestens ab 2028 greifen. Bis dahin müssten Unternehmen ihre Systeme umbauen, Prozesse anpassen und zusätzliche Reportingpflichten erfüllen.
Erst nach einer Umstellungsphase könnten Effizienzgewinne eintreten, sofern sich die Mitgliedstaaten einigen. Für exportorientierte mittelständische Unternehmen nennt die Quelle mögliche Vorteile durch vereinfachte Steuerplanung und höhere Planungssicherheit.
IT-Anpassungen und Reportingprozesse
Die Quelle verweist zugleich auf Hinweise von Steuerberatern, wonach eine zu grobe Formelaufteilung wirtschaftliche Realitäten verzerren könne. Genannt wird das Szenario, dass Unternehmen mit hoher Wertschöpfung in einem Land, aber starken Absatzmärkten in mehreren EU-Staaten künftig höhere Steueranteile außerhalb des Wertschöpfungslands tragen könnten.
Für die Vorbereitung nennt die Quelle Anforderungen wie die Anpassung von IT-Systemen, die Vereinheitlichung von Datenstrukturen und den Aufbau neuer Reportingprozesse. Digitale Schnittstellen zur Steuerverwaltung sollen laut Quelle dafür sorgen, dass Daten künftig vergleichbar, automatisiert und EU-weit einheitlich gemeldet werden. Als Vergleich wird die Einführung der CSRD-Berichtspflichten genannt. Sollte sich der Zeitplan verschieben, könnten für Unternehmen zusätzliche Abstimmungen zu Fristen erforderlich werden.