Über WhatsApp organisierte Gruppen werden zunehmend für betrügerische Anlageangebote genutzt. Verbraucherzentralen und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registrieren seit Monaten zahlreiche Fälle, bei denen Teilnehmer hohe Geldbeträge verlieren.
Vorgehen der Täter
Die Betrüger treten meist nicht sofort mit Anlageangeboten auf. Zunächst wird über Gruppenkommunikation Vertrauen aufgebaut, häufig unter Verwendung bekannter Namen aus Finanzwelt, Politik oder Prominenz. Diese Personen haben mit den Gruppen jedoch nichts zu tun. Für die Betroffenen ist meist nicht nachvollziehbar, wer tatsächlich hinter den Angeboten steht.
In den Gruppen entsteht oft der Eindruck, Teil eines exklusiven Kreises zu sein. Es werden hohe Gewinne in Aussicht gestellt, wenn Teilnehmer den Anweisungen angeblicher Finanzexperten folgen. Häufig werden separate Schulungen oder Workshops angeboten, um das vorgestellte Modell zu erläutern.
Betrugsvarianten
Die Täter verwenden verschiedene Methoden, um an das Geld der Opfer zu gelangen:
- Unseriöse Tradingplattformen
Teilnehmer werden von der WhatsApp-Gruppe auf Online-Tradingplattformen oder Handels-Apps weitergeleitet. Dort sollen sie angeblich empfohlene Anlagen umsetzen. Oft werden zunächst kleine Gewinne angezeigt, um Vertrauen aufzubauen. Danach setzen die Täter die Teilnehmer unter Druck, mehr Geld zu überweisen. Die Plattformen sind nicht seriös; eingezahlte Beträge werden nicht investiert, sondern einbehalten. Auszahlungen sind kaum möglich oder werden an zusätzliche Zahlungen für angebliche Steuern und Gebühren geknüpft.
In manchen Fällen melden sich später angebliche Anwaltskanzleien und bieten gegen weitere Zahlungen Unterstützung bei der Rückholung des Geldes an.
- Kauf von Kryptowährungen
Teilnehmern wird geraten, bestimmte Kryptowährungen zu erwerben. Dazu sollen sie auf seriösen Kryptobörsen zunächst Stablecoins kaufen und diese anschließend an Wallets der Täter überweisen. Das Geld kann dort leicht abgezogen werden; die Täter bleiben anonym. - Erwerb vorbörslicher Aktien
Es wird zum Kauf von Aktien geraten, die angeblich kurz vor dem Börsengang stehen. Überweisungen sollen direkt auf Konten mit ausländischer IBAN erfolgen. Die versprochenen Aktien existieren häufig nicht oder werden nie an einer Börse gelistet. - Aktienempfehlungen mit künstlicher Kurstreibung
In einigen Gruppen werden Aktien mit niedrigen Kursen (Pennystocks) zum Kauf empfohlen. Die Täter besitzen diese Aktien bereits und profitieren, wenn viele Gruppenmitglieder sie erwerben und der Kurs kurzfristig steigt. Anschließend verkaufen die Täter mit Gewinn, während die Kurse für die übrigen Anleger einbrechen. Dieses Vorgehen wird als „Front-Running“ bezeichnet und verstößt gegen Marktmanipulationsvorschriften.
Hinweise zum Schutz
Verbraucherschützer und BaFin raten, bei unaufgeforderten Finanzangeboten grundsätzlich vorsichtig zu sein. Hohe Renditeversprechen ohne Risikoangaben gelten als Warnsignal. Wer Zweifel hat, sollte Gruppen verlassen und keine Zahlungen an unbekannte Konten oder Wallets leisten.
Keine Überweisungen an unbekannte IBANs tätigen
Keine Kryptowährungen oder Stablecoins an fremde Wallet-Adressen senden
Hohe Renditeversprechen stets kritisch hinterfragen
Bei Betrugsverdacht Anzeige bei der Polizei erstatten und die BaFin informieren – Sie können dafür z. B. eine Mustervorlage Chiffre-Anzeige nutzen, um eine Anzeige formal korrekt einzureichen.
Aktuelle Warnungen der BaFin
Die BaFin weist regelmäßig auf neue Betrugsgruppen hin. Zuletzt nannte die Behörde unter anderem „BFXTB“, „XTIBRO“, fidel-investments.com und houtai.citadelbd.com als bekannte Beispiele für derartige Maschen.