BMF veröffentlicht Entwurf zum Mindeststeueranpassungsgesetz

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 8. August 2025 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und weiterer Maßnahmen veröffentlicht. Der Entwurf trägt die Bezeichnung Mindeststeueranpassungsgesetz (MinStAnpG).

Ziel ist die Umsetzung neuer Verwaltungsleitlinien der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), die am 15. Dezember 2023, 24. Mai 2024 und 13. Januar 2025 verabschiedet wurden. Darüber hinaus enthält der Entwurf Änderungen des Mindeststeuergesetzes, die überwiegend redaktioneller Natur sind. Die Frist zur Kommentierung läuft bis zum 11. August 2025.

Hintergrund der bisherigen Entwürfe

Bereits am 20. August 2024 hatte das BMF einen ersten Diskussionsentwurf für das MinStAnpG vorgelegt. Dieser sah vor allem die Umsetzung der OECD-Leitlinien vom Dezember 2023 vor. Darin ging es insbesondere um Konkretisierungen zur Anwendung des sogenannten transitional CbCR-Safe-Harbours. Zudem wurde die Regelung zum Aktivierungswahlrecht nach § 274 Handelsgesetzbuch (HGB) in das System der Mindestbesteuerung aufgenommen. Dies betraf Änderungen in § 50 Abs. 1 Nr. 3 Mindeststeuergesetz (MinStG).

Das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) übermittelte dazu zwei Stellungnahmen an das BMF: eine am 14. Oktober 2024 sowie eine ergänzende am 25. Oktober 2024.

Zweiter Diskussionsentwurf im Dezember 2024

Am 6. Dezember 2024 veröffentlichte das BMF einen zweiten Diskussionsentwurf. Dieser enthielt die OECD-Leitlinien vom Juni 2024. Kernpunkte waren Erleichterungen bei der Nachversteuerung latenter Steuern sowie Regelungen zur Behandlung von transparenten Einheiten in sogenannten transparenten Strukturen. Dazu gehörten auch Besonderheiten bei der steuerlichen Zuordnung.

Das DRSC nahm auch zu diesem Entwurf Stellung und übermittelte am 31. Januar 2025 eine entsprechende Eingabe an das Ministerium.