Breite Maßnahmen für weniger Bürokratie

Die Bundesregierung hat ihren Kurs zum Abbau von Bürokratie konkretisiert. Basis ist die am 1. Oktober 2025 beschlossene Modernisierungsagenda für Staat und Verwaltung. Ziel ist es, staatliches Handeln einfacher, digitaler und effizienter zu organisieren und damit auch Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen zu entlasten.

Nach Regierungsangaben sollen die Bürokratiekosten der Wirtschaft um 25 Prozent sinken, was rund 16 Milliarden Euro entspricht. Der Erfüllungsaufwand für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung soll um mindestens zehn Milliarden Euro verringert werden. Standards in den Bereichen Menschen-, Bürger-, Verbraucher- und Arbeitnehmerrechte sowie Vorgaben zur Verhinderung von Steuerbetrug sollen dabei nicht abgesenkt werden.

Bereits umgesetzte Entlastungen seit Beginn der Legislatur

Seit Beginn der laufenden Legislaturperiode wurden mehrere Gesetze und Verordnungen mit einer jährlichen Entlastungswirkung von insgesamt mehr als drei Milliarden Euro beschlossen. Diese betreffen unter anderem Bau, Vergabeverfahren, Finanzmarktregulierung, Pflege, Energie, Landwirtschaft, Justiz und Statistik.

Ein Schwerpunkt liegt auf der Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie auf der Reduzierung von Melde- und Nachweispflichten. Daneben werden analoge Verfahren zunehmend durch digitale Abläufe ersetzt, etwa bei Gerichten, in der Verwaltung oder im Beurkundungswesen.

Wohnen, Bau und Infrastruktur

  • Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung:
    Entlastungswirkung für die Verwaltung von rund 1,7 Milliarden Euro, für Bürgerinnen und Bürger von 506 Millionen Euro und für die Wirtschaft von 335 Millionen Euro jährlich. Durch befristete Abweichungsmöglichkeiten vom Planungsrecht und erweitere Befreiungstatbestände sollen Bauvorhaben schneller ermöglicht werden. Zusätzlich werden Regeln zur Bewältigung von Lärmkonflikten angepasst, einschließlich Abweichungsmöglichkeiten von der TA Lärm in begründeten Fällen.
  • Vergabebeschleunigungsgesetz:
    Entlastung von etwa 281,9 Millionen Euro für die Verwaltung und 98,9 Millionen Euro für die Wirtschaft. Nationale Vergaberegeln oberhalb der EU-Schwellenwerte werden vereinfacht, Nachweispflichten reduziert und Direktauftragsgrenzen des Bundes bis 50.000 Euro angehoben.
  • Bundeswehr-Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz und abweichende Vergabevorschriften:
    Entlastung für die Wirtschaft von rund 6,9 Millionen Euro und für die Verwaltung von 22,9 Millionen Euro jährlich durch vereinfachte Vergabe öffentlicher Aufträge zur Deckung des Bedarfs der Bundeswehr.

Finanzmarkt, Banken und Standortförderung

  • Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz:
    Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 89 Millionen Euro pro Jahr. Unter anderem sollen Kredite, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, erleichtert und Regelungen für kleinere Banken und Sparkassen verhältnismäßiger ausgestaltet werden.
  • Standortfördergesetz mit administrativen Vereinfachungen im Finanzmarktaufsichtsrecht:
    Entlastung der Wirtschaft in Höhe von rund 76 Millionen Euro jährlich und der Verwaltung von 14 Millionen Euro. Doppelmeldungen und Melde-/Anzeigepflichten ohne zusätzlichen aufsichtsrechtlichen Mehrwert, etwa Mitarbeiter- und Beschwerderegister oder Millionenkreditmeldewesen, entfallen.

Pflege, Gesundheit und Soziales

  • Entbürokratisierung in der Pflege:
    Entlastungswirkung von 46,5 Millionen Euro für die Wirtschaft, 12,8 Millionen Euro für die Verwaltung sowie eine Zeitersparnis von rund 487.000 Stunden für Bürgerinnen und Bürger. Beratungseinsätze bei Pflegegeldbeziehenden werden auf einen Termin pro Halbjahr reduziert, die Pflegeselbstverwaltung soll bundesweite Empfehlungen für einheitlichere, kürzere und weniger konfliktträchtige Pflegesatz- und Vergütungsverfahren erarbeiten.
  • Krankenhausreformanpassungsgesetz:
    Entlastung der Krankenhäuser um rund drei Millionen Euro jährlich, da bei Anträgen auf Mittel aus dem Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) kein Wirtschaftsprüfungsnachweis zum Insolvenzrisiko mehr erforderlich ist.
  • Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung:
    Die bisher 27 landesrechtlichen Regelungen werden durch eine bundeseinheitliche Ausbildung ersetzt. Dies vereinfacht sowohl die Ausbildungsgestaltung als auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse.

Energie, Klima- und Umweltrecht

  • Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung:
    Entlastung der Wirtschaft um 18,1 Millionen Euro und der Verwaltung um 1,9 Millionen Euro jährlich, da landwirtschaftliche Betriebe von bestimmten Dokumentationspflichten zu Nährstoffströmen befreit werden.
  • RED-III-Umsetzung in WHG, BImSchG, WindBG, BauGB und ROG:
    Für unter die EU-Richtlinie 2018/2001 fallende Vorhaben werden elektronische Zulassungsverfahren verpflichtend, Fristen verkürzt und Regelungen zur Umsetzung der Richtlinie im BImSchG neu strukturiert. Im WindBG werden Genehmigungserleichterungen in Beschleunigungsgebieten eingeführt, BauGB und ROG werden zur planerischen Ausweisung solcher Gebiete angepasst. Entlastungswirkung für die Wirtschaft: rund 16,3 Millionen Euro.
  • RED-III-Umsetzung für Offshore-Wind und Stromnetze:
    Vereinfachung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Windenergie auf See und Stromnetze, Entlastung der Wirtschaft von etwa 21,89 Millionen Euro jährlich.
  • Wasserstoff-Beschleunigungsgesetz:
    Genehmigungs- und Vergabeverfahren für Wasserstoffinfrastruktur werden vereinfacht und digitalisiert. Laut Bundesregierung ergeben sich Entlastungen von mindestens 150.000 Euro für die Wirtschaft und 112.500 Euro für die Verwaltung pro Jahr.

Digitalisierung von Verfahren und Justiz

  • Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung:
    Entlastungswirkung von etwa 1,3 Millionen Euro und Zeitersparnis von rund 235.000 Stunden für Bürgerinnen und Bürger sowie 5,9 Millionen Euro für die Verwaltung pro Jahr. Urkunden im Präsenzverfahren sollen künftig direkt elektronisch erstellt und im Rechtsverkehr genutzt werden können.
  • Erprobungsgesetzgebung Online-Verfahren (Zivilgerichte):
    Einführung eines durchgängig digitalen, vereinfachten Verfahrens vor Amtsgerichten für Zahlungsansprüche. Es wird eine Entlastung von rund 190.000 Euro und 98.000 Stunden für Bürgerinnen und Bürger, von 80.000 Euro pro Jahr für die Wirtschaft erwartet.
  • Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS):
    Durch digitalisierte, „bürokratiearme“ Prüfverfahren sollen Unternehmen entlastet und faire Wettbewerbsbedingungen gefördert werden. Entlastungswirkung für die Wirtschaft: rund 6,3 Millionen Euro.

Steuern, Statistik und Gemeinnützigkeit

  • Vereinfachungen des Gemeinnützigkeitsrechts (Steueränderungsgesetz 2025):
    Entlastung der Wirtschaft in Höhe von 14,3 Millionen Euro und der Verwaltung in Höhe von 926.000 Euro. Unter anderem werden Freigrenzen bei zeitnaher Mittelverwendung, wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und Übungsleiter-/Ehrenamtspauschalen angehoben.
  • Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes:
    Entlastung der Wirtschaft von rund 10,3 Millionen Euro jährlich durch vereinfachte Stromsteuerregelungen, insbesondere an Ladepunkten, und Wegfall verschiedener bürokratischer Pflichten.
  • Anpassung nationaler Statistikregelungen:
    Durch Anpassungen an die europäische Systematik der Wirtschaftszweige werden Meldeschwellen angehoben. Die Wirtschaft wird um rund 2,2 Millionen Euro pro Jahr entlastet.
  • Anpassungen im Bereich der internationalen Unternehmensbesteuerung (Mindeststeueranpassungsgesetz):
    Abschaffung der Lizenzschranke, neue Beteiligungsgrenzen und Freigrenzen in der Hinzurechnungsbesteuerung sowie Vermeidung doppelter Hinzurechnungen sollen Vorschriften vereinfachen. Entlastungen: 1,9 Millionen Euro für die Wirtschaft und 176.000 Euro für die Verwaltung.

Landwirtschaft, Tierhaltung und Lebensmittelwirtschaft

  • Vereinfachung der Meldepflichten in der Tierhaltung:
    Umstellung von halbjährlicher auf jährliche Meldung von Tierbeständen und Antibiotikaverbrauchsmengen, Verschiebung der Antibiotikadatenerfassung für Hunde und Katzen auf 2029. Entlastung der Wirtschaft: 4,4 Millionen Euro jährlich.
  • Gesetz zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen- und Lieferketten-Gesetzes:
    Datenerfassung soll auf vorhandene Verwaltungsdaten gestützt werden, Doppelbefragungen entfallen. Entlastungen: 1,1 Millionen Euro für die Wirtschaft und 176.000 Euro für die Verwaltung jährlich.
  • Verordnung zur Anpassung des Milchproduktrechts:
    Zusammenführung des deutschen Milchproduktrechts, längere Umsetzungsfristen und bessere Übersichtlichkeit mit einer Entlastungswirkung von rund 100.000 Euro jährlich für die Wirtschaft.

Weitere sektorale Entlastungen

  • Entlastung der Übertragungsnetzbetreiber:
    Streichung der Pflicht, jährlich bestimmte Berichte nach EnFG zu veröffentlichen. Pro Fall wird eine Entlastung von rund 1.890 Euro angenommen.
  • Entbürokratisierung der Besonderen Ausgleichsregelung:
    Vereinfachungen für Unternehmen und Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit Entlastungen von rund 295.800 Euro für die Wirtschaft und 29.900 Euro für die Verwaltung jährlich.
  • Änderung der VwV-StVO zu Großraum- und Schwertransporten:
    Vereinfachte und vereinheitlichte Erlaubnisverfahren führen zu Entlastungen von etwa sechs Millionen Euro für die Wirtschaft und 1,4 Millionen Euro für den Bund pro Jahr.
  • Gesetz zur Verwaltungsmodernisierung im Bereich Jugendarbeit und Fördermittel (u. a. Projektförderinformationssystem „profi“, Standardvertragsklauseln in klinischen Prüfungen, Jugendarbeit im Ganztag):
    Durch Standardisierung, digitale Systeme und klarere Verfahren werden Verwaltungen, Träger und Unternehmen von Verhandlung- und Bearbeitungsaufwand entlastet.

Neue Entlastungsvorhaben aus der aktuellen Kabinettsitzung

In der Kabinettsitzung am 5. November 2025 wurden weitere Vorhaben behandelt, die zusätzliche Entlastungen bringen sollen.

Sie betreffen unter anderem die Gewerbeordnung, das Immobilienrecht, die Zwangsvollstreckung, Straßenverkehr, Pass- und Ausweiswesen sowie steuerliche Verordnungen.

Bürokratierückbau in Gewerbeordnung und Energieverbrauchskennzeichnung

Ein Gesetzentwurf sieht vor, die regelmäßige Fortbildungspflicht für Wohnimmobilienverwalter und Makler zu streichen und bestimmte Berichtspflichten aufzuheben. Zudem soll das Heizungslabel entfallen. Laut Bundesregierung werden dadurch die Wirtschaft um 47,7 Millionen Euro und die Verwaltung um zehn Millionen Euro entlastet.

Digitalisierung von Immobilienverträgen

Mit dem Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen wird eine Entlastung von rund fünf Millionen Euro jährlich für Bürgerinnen und Bürger, 1,5 Millionen Euro für die Wirtschaft und 10,7 Millionen Euro für die Länder angestrebt. Zusätzlich sollen durch schnelleren Vollzug von Grundstücksgeschäften Bereitstellungszinsen sinken: geschätzt 26 Millionen Euro pro Jahr für Bürgerinnen und Bürger und neun Millionen Euro für die Wirtschaft.

Weitere Digitalmaßnahmen im Innen- und Justizbereich

Ein Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums sieht Vereinfachungen im Melderecht, schlankere Verfahrensregeln und die Abschaffung von De-Mail vor. Daraus sollen sich für Bürgerinnen und Bürger Zeitersparnisse von rund 85.000 Stunden sowie Entlastungen von 2,1 Millionen Euro für die Wirtschaft und neun Millionen Euro für die Verwaltung pro Jahr ergeben.

Der Gesetzentwurf zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung rechnet mit einer Entlastung der Wirtschaft von rund einer Million Euro jährlich durch Wegfall postalischer Versendungen von Vollstreckungstiteln. Für die Verwaltungen der Länder einschließlich Kommunen werden rund 3,5 Millionen Euro Entlastung erwartet, für Sozialversicherungsträger etwa 2,3 Millionen Euro jährlich.

Straßenverkehr, Arzneimittel, Pässe und Steuern

Mit dem Entwurf für ein 5. Straßenverkehrs-Änderungsgesetz sollen Länder und Kommunen digitale Parkraumkontrolle nutzen können. Nach Anlauf der Investitionen wird ein jährliches Einsparvolumen von rund 13 Millionen Euro für Länder und Kommunen veranschlagt. Abrufmöglichkeiten von Daten aus dem Zentralen Fahrzeugregister sollen zudem das Umweltbundesamt bei Antragsprüfungen um etwa 40.000 Euro jährlich entlasten.

Eine Verordnung zur Effizienzsteigerung der nach dem Arzneimittelgesetz zuständigen Bundesoberbehörden sieht beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Einrichtung einer Koordinierungsstelle vor, um Prozesse mit dem Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zu bündeln, Doppelstrukturen abzubauen und Zulassungsverfahren zu beschleunigen.

Mit einer Verordnung zur Verwaltungsentlastung im Pass- und Ausweiswesen soll der jährliche Zeitaufwand der Bürgerinnen und Bürger um 250.000 Stunden reduziert werden. Für die Verwaltung der Länder wird der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 5,6 Millionen Euro gesenkt.

Ein Entwurf einer siebten Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen sieht weitere Vereinfachungen vor, mit denen die Wirtschaft um 8,9 Millionen Euro und die Verwaltung um 1,7 Millionen Euro jährlich entlastet werden sollen.

Geplante Maßnahmen bis Ende des zweiten Quartals 2026

Die Bundesregierung kündigt an, den Bürokratierückbau fortzuführen und weitere Maßnahmen bis überwiegend Ende des zweiten Quartals 2026 zu beschließen. Das vorgesehene Entlastungsvolumen liegt nach Regierungsangaben im Milliardenbereich.

Die geplanten Schritte betreffen Bauen und Wohnen, Unternehmensgründungen, Energie- und Infrastrukturprojekte, Arbeits- und Sozialrecht, Landwirtschaft, Digitalisierung von Verwaltung und Justiz sowie Wissenschaft und Forschung.

Bauen, Wohnen und Energieeffizienz

  • Gebäudetyp-E-Gesetz:
    Anpassungen im Bauvertragsrecht sollen es erleichtern, von nicht zwingenden technischen Standards und Komfortanforderungen abzuweichen, um das Bauen zu vereinfachen, zu vergünstigen und zu beschleunigen.
  • Zweite BauGB-Novelle:
    Das Baugesetzbuch soll grundlegend reformiert werden, um Bauvorhaben zu beschleunigen.
  • Vereinfachung und Beschleunigung der Wohngeldbearbeitung:
    Bund und Länder wollen Verfahren so anpassen, dass Wohngeld effizienter bearbeitet und schneller ausgezahlt werden kann.
  • Novelle des Energieeffizienzgesetzes:
    Vorgaben sollen auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie zurückgeführt und einer Praxisprüfung unterzogen werden, insbesondere mit Blick auf Rechenzentren.

Unternehmensgründungen, Telekommunikation und Infrastruktur

  • Beschleunigung von Unternehmensgründungen:
    Durch verknüpfte Verwaltungsleistungen und Schnittstellen zu zuständigen Behörden soll eine Unternehmensgründung binnen 24 Stunden ermöglicht werden.
  • TKG-Novelle:
    Ein Beschleunigungsgesetz für Mobilfunk- und Glasfaserausbau soll Hürden und Bürokratie abbauen, insbesondere bei Glasfaser in Gebäuden, etwa durch Fiktionsregelungen.
  • Infrastruktur-Zukunftsgesetz (InfZuG):
    Planungs- und Genehmigungsverfahren für Verkehrsinfrastruktur sollen verschlankt, digitalisiert und beschleunigt werden, um Durchlaufzeiten zu reduzieren und den Erfüllungsaufwand zu senken.

Verwaltungsdigitalisierung, Migrationsverwaltung und Tests

  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Digitalisierung in der Migrationsverwaltung:
    Ausländerzentralregister und Datenaustausch sollen ausgebaut werden, um Verfahren zu beschleunigen und Ausländerbehörden zu entlasten.
  • Einführung von KI-Unterstützung in Visumverfahren und Migrationsverwaltung:
    Künstliche Intelligenz soll bei Dokumentenprüfung und Verfahrensautomatisierung eingesetzt werden, zunächst im Visumverfahren. Ziel ist eine effizientere Nutzung von Ressourcen und schnellere Entscheidungen bei gleichbleibender Qualität.
  • Digitalisierung des Einbürgerungstests und des „Leben in Deutschland“-Tests:
    Derzeit analoge Tests sollen vollständig digitalisiert werden. Laut Bundesregierung kann der jährliche Bürokratieaufwand mehr als halbiert werden.

Arbeitsschutz, Arbeitsförderung und Sozialversicherung

  • Sofortprogramm Bürokratierückbau im Arbeitsschutz:
    Die Pflicht zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten soll für KMU bis 50 Beschäftigte entfallen und auf KMU bis 250 Beschäftigte begrenzt werden, abhängig von der Gefährdungslage. Rund 123.000 Sicherheitsbeauftragte würden entfallen. Der Druckluftbeauftragte soll im Zuge der Außerkraftsetzung der Druckluftverordnung wegfallen; zudem sollen entbehrliche Formerfordernisse reduziert oder durch elektronische Formen ersetzt werden.
  • Modernisierung der Präventionsvorschriften im SGB VII (ab 2026):
    Präventionsverfahren in der gesetzlichen Unfallversicherung sollen stärker digitalisiert und vereinfacht werden.
  • Modernisierung und Digitalisierung der Arbeitsförderung:
    Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung sollen digitalisiert, automatisiert und entbürokratisiert werden, um Verfahren bürgerfreundlicher und effizienter zu gestalten.

Landwirtschaft und Tierhaltung

  • Tierhaltungskennzeichnungsgesetz (Reform):
    Die Regelungen sollen unter Einbindung der Wertschöpfungskette grundlegend reformiert werden, um sie praxistauglicher zu machen und stärker am Tierwohl auszurichten.
  • Vereinfachung von Melde- und Dokumentationspflichten in der Tierhaltung:
    Meldewege sollen harmonisiert, digitale Optionen ausgebaut und bestehende Datenbanken weiterentwickelt werden.
  • Vereinfachung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP):
    Ein auf EU-Ebene diskutiertes GAP-Vereinfachungspaket soll weitere Erleichterungen bringen; ergänzend wurden bereits technische Einzelregelungen angepasst, um Vollzugspraxis und Landwirtschaftsbetriebe zu entlasten.

Recht, Wissenschaft und Kultur

  • Gesetz zur umfassenden Reform des Nachrichtendienstrechts:
    Verwaltungsabläufe und Prüfungsintervalle sollen überprüft und nach Möglichkeit vereinfacht werden, um Kapazitäten für Kernaufgaben zu gewinnen.
  • Gesetz zur Zulassung elektronischer Zustellung gerichtlicher Schriftstücke aus EU-Mitgliedstaaten:
    § 1068 ZPO soll angepasst werden, um anstelle von Papierzustellungen elektronische Zustellungen zu ermöglichen.
  • Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe:
    Es sind Entbürokratisierung und effizientere Strukturen geplant. Der Jahresbericht zur Situation unbegleiteter Minderjähriger soll künftig in den Kinder- und Jugendbericht integriert werden, um Datenerhebungsaufwand zu senken.
  • Gesetz zur Weiterentwicklung der Apothekenversorgung:
    Der Apothekenbetrieb soll durch Ausschluss von Null-Retaxationen aus formalen Gründen, erleichterten Arzneimittelaustausch und flexiblere Personaleinsätze bürokratieärmer werden.
  • Innovationsfreiheitsgesetz und Wissenschaftsfreiheitsgesetz:
    Die Forschungsförderung soll einfacher, schneller und digitaler werden; die Flexibilisierung des Besserstellungsverbots soll den Prüfaufwand verringern.
  • Aufhebung des Graduiertenförderungsgesetzes und des Hochschulrahmengesetzes:
    Nach Abschluss der Darlehensrückzahlungen und Überlagerung durch Landesrecht sollen diese Bundesgesetze aufgehoben werden, um das Recht zu bereinigen.
  • Medizinregistergesetz:
    Vereinfachte Datenerhebung und -nutzung in Medizinregistern soll bessere Erkenntnisse über Krankheiten ermöglichen und Bürokratieaufwände reduzieren.
  • Vereinfachungen im Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek:
    Unter anderem ist eine Reduzierung der Pflichtablieferung von zwei auf ein Exemplar vorgesehen, um die Verlagswirtschaft zu entlasten.

Weitere geplante Schritte betreffen unter anderem:

  • Vereinfachungen weinrechtlicher Buchführungs- und Meldepflichten
  • Streichung nationaler Meldepflichten im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch, soweit EU-Recht ausreicht
  • Ausnahme von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen von der Pflicht zur Umweltplakette
  • Anhebung der Wertgrenze auf 20.000 Euro für das vereinfachte Verfahren bei Modernisierungsmieterhöhungen (§ 559c BGB): Vermietende sollen künftig bei Kosten für Modernisierungsmaßnahmen bis 20.000 Euro (derzeit 10.000 Euro) Mieterhöhungen nach einem vereinfachten Verfahren berechnen können.
  • Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren im Bereich rechtsberatender Berufe
  • Digitale Belegeinsicht bei Betriebskostenabrechnungen im Gewerbemietrecht
  • Anpassungen im Zusammenhang mit der IED-Novelle, TA Luft und UVPG zur Beschleunigung von Genehmigungs- und Umweltverträglichkeitsprüfungen
  • Bürokratieentlastung im Strahlenschutz mit einer Gesetzesänderung ab 2026

Bürokratierückbau auf EU-Ebene

Auf europäischer Ebene will die Bundesregierung in Ratsarbeitsgruppen, Komitologieausschüssen und Expertengruppen darauf hinwirken, zusätzlichen bürokratischen Aufwand zu begrenzen und bestehende Belastungen zu reduzieren.

Die Bundesregierung ruft die EU-Kommission auf, bis Jahresende eine systematische Überprüfung des EU-Acquis vorzunehmen und Vorschläge zum Bürokratierückbau vorzulegen. Mitgliedstaaten sollen nach Ansicht der Bundesregierung systematisch in Dialogverfahren mit Stakeholdern eingebunden werden. Über weitere Eckpunkte der deutschen Position will sich die Bundesregierung bis Ende des ersten Quartals 2026 verständigen.

Omnibus-Verfahren, Beschleunigungsagenda und OITO-Regel

Im Rahmen der von der EU-Kommission vorgelegten Omnibus-Legislativpakete unterstützt die Bundesregierung das Ziel, Verwaltungs- und Berichtspflichten in der EU zu senken. Für Unternehmen sollen die Kosten und Berichtspflichten bis 2030 um mindestens 25 Prozent, für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) um mindestens 35 Prozent sinken. Seit Februar 2025 liegen sechs Omnibus-Pakete vor (zu Nachhaltigkeitsberichtspflichten, InvestEU, Landwirtschaft/GAP, Small-Mid-Caps, Verteidigung und Chemikalienrecht).

Eine geplante EU-weite „One-in-two-out“-Regel soll sicherstellen, dass neuen Belastungen doppelte Entlastungen gegenüberstehen. Darüber hinaus will die Bundesregierung eine Reduzierung der Zahl von Durchführungsrechtsakten und eine stärkere Transparenz bei delegierten Rechtsakten und Umsetzungsrechtsakten erreichen.

Die Bundesregierung betont, EU-Recht künftig grundsätzlich 1:1 umzusetzen und Übererfüllungen („Gold Plating“) zu vermeiden. Zudem soll bestehendes EU-Recht stärker harmonisiert werden, etwa durch Synergien und Interoperabilität mit europäischen Plattformen und digitalen Lösungen.