Bürokratieabbau erleichtert Immobilienberufe

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Abbau von bürokratischen Vorgaben vorgelegt. Er betrifft unter anderem die Gewerbeordnung und das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz. Das Vorhaben sieht die Aufhebung mehrerer Pflichten für Unternehmen und Verwaltung vor.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums sollen die Änderungen Einsparungen von insgesamt 57,7 Millionen Euro ermöglichen. Davon entfallen rund 47,6 Millionen Euro auf Unternehmen der Immobilienbranche sowie rund 10 Millionen Euro auf die öffentliche Verwaltung.

Änderungen für Makler und Verwalter

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs betrifft die regelmäßige Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter. Diese Vorgabe soll künftig entfallen. Das Ministerium rechnet für die Branche mit jährlichen Einsparungen in Höhe von etwa 47,6 Millionen Euro.

Die Bundesregierung verweist laut Vorlage darauf, dass Gewerbetreibende ihre Tätigkeit in der Regel eigenverantwortlich ausüben und ein eigenständiges Interesse daran haben, ihre Kenntnisse aktuell zu halten. Durch den Wegfall der verpflichtenden Fortbildungen entfielen zudem Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten, die bisher mit der Regelung verbunden waren.

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Anpassungen beim Heizungslabel

Auch das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz soll geändert werden. Die Pflicht für Bezirksschornsteinfeger, ältere Heizungsanlagen mit dem „Nationalen Heizungslabel“ zu versehen, soll beendet werden. Diese Verpflichtung galt seit 2017 und war Teil des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz.

Der Entwurf beruft sich auf eine Evaluation aus dem Jahr 2020. Demnach blieben sowohl der Austausch alter Heizkessel als auch die angestrebten Energieeinsparungen hinter den Erwartungen zurück. Die Abschaffung der Kennzeichnungspflicht soll Verwaltungsaufwand im Umfang von rund 10 Millionen Euro pro Jahr reduzieren.

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Weiterer Prozess

Der Gesetzentwurf wurde im Kabinett beschlossen. Damit die Änderungen in Kraft treten können, ist noch die Zustimmung von Bundestag und Bundesrat erforderlich.