Der Bund investiert in den kommenden zwei Jahren vier Milliarden Euro in die Qualität der Kindertagesbetreuung. Bildungsministerin Karin Prien hat die letzten Bund-Länder-Verträge zum sogenannten Kita-Qualitäts- und Teilhabeverbesserungsgesetz (KiQuTG) unterzeichnet. Damit sind alle 16 Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern abgeschlossen.
Verträge mit allen Ländern abgeschlossen
Die Länder legen in den Verträgen fest, welche Maßnahmen sie zur Verbesserung der Qualität und zur Erweiterung der Teilhabe in Kitas umsetzen. Die Mittel werden in den Jahren 2025 und 2026 bereitgestellt. Grundlage ist das 2024 beschlossene Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung.
Nach Angaben des Bildungsministeriums sollen die Investitionen insbesondere der Weiterentwicklung der Bildungsqualität, der Fachkräftegewinnung und der sprachlichen Förderung dienen.
Schwerpunkte Fachkräfte und Sprache
Zwei Handlungsfelder sind für alle Länder verpflichtend: die Gewinnung und Sicherung qualifizierter Fachkräfte sowie die Förderung sprachlicher Bildung. Laut Ministerin Prien sei Sprache der „Grundstein für Bildung und Teilhabe“. Qualitätsentwicklung könne nur mit ausreichend qualifiziertem Personal gelingen.
Die Länder setzen bei der Umsetzung des KiQuTG daher Schwerpunkte in diesen beiden Bereichen. Weitere mögliche Maßnahmen betreffen die Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Stärkung der Kita-Leitungen, eine bedarfsgerechte Verpflegung und Bewegung sowie die Förderung der Kindertagespflege.
Grundlagen für bundesweite Standards
Das KiQuTG wurde zum 1. Januar 2025 inhaltlich weiterentwickelt. Es stützt sich auf die Ergebnisse von Monitoring und Evaluation sowie auf Empfehlungen der Arbeitsgruppe „Frühe Bildung“ vom März 2024. Ziel ist es, bestehende Unterschiede zwischen den Ländern zu verringern und bundesweite Qualitätsstandards vorzubereiten.
Perspektivisch soll das aktuelle Gesetz durch ein neues Qualitätsentwicklungsgesetz ersetzt werden, das einheitliche Standards festschreibt. Laut Ministerin Prien soll dies in enger Abstimmung zwischen Bund, Ländern und Kommunen erfolgen.
Finanzierung über Umsatzsteuerverteilung
Mit der Unterzeichnung des letzten Bund-Länder-Vertrags wurde die Voraussetzung für die Auszahlung der Bundesmittel erfüllt. Die Finanzierung erfolgt über eine Änderung der vertikalen Umsatzsteuerverteilung. Damit stehen den Ländern in den Jahren 2025 und 2026 zusätzliche Gelder zur Verfügung, um ihre vereinbarten Maßnahmen umzusetzen.
