Private Haushalte und Unternehmen in Deutschland sollen im Jahr 2026 deutlich geringere Energiekosten tragen. Die Bundesregierung plant dafür Zuschüsse und Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe.
Zuschuss für Netzentgelte
Die vier großen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz Transmission, TenneT TSO und Transnet BW erhalten 2026 einen Bundeszuschuss von 6,5 Milliarden Euro. Das Geld stammt aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) und soll die Netzentgelte senken. Dadurch sinken auch die Stromkosten für Verbraucher und Unternehmen.
Zusätzlich hat das Bundeskabinett beschlossen, die Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für die Land- und Forstwirtschaft dauerhaft auf dem EU-Mindestniveau zu belassen. Diese Steuervergünstigung gilt für rund 600.000 Betriebe.
Gesamtentlastung von rund 10 Milliarden Euro
Neben den niedrigeren Netzentgelten wird ab 2026 auch die sogenannte Gasspeicherumlage abgeschafft. Zusammengenommen ergeben diese Maßnahmen eine Entlastung von etwa 10 Milliarden Euro jährlich. Bereits bestehend ist die Entlastung von 17 Milliarden Euro durch die Übernahme der früheren EEG-Umlage.
Für private Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden ergibt sich laut Berechnungen eine Ersparnis von rund 100 Euro durch die gesenkten Netzentgelte. Zusammen mit dem Wegfall der Gasspeicherumlage können die Einsparungen im Schnitt bis zu 150 Euro betragen.
Weitergabe an die Verbraucher
Die Zuschüsse fließen in die Kalkulation der Netzentgelte, die von den Netzbetreibern festgelegt werden. Die Stromlieferanten berücksichtigen diese niedrigeren Entgelte in ihren Rechnungen, sodass die Entlastung bei den Verbrauchern ankommt.
Wie hoch die tatsächliche Ersparnis im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa dem jeweiligen Netzgebiet, dem Verbrauchsverhalten oder dem Einsatz zusätzlicher Stromgeräte wie Wärmepumpen.
Dauerhafte Stromsteuersenkung für Unternehmen
Die Stromsteuervergünstigung für Unternehmen soll dauerhaft bestehen bleiben. Nach Angaben der Bundesregierung belastet diese Maßnahme den Bundeshaushalt jährlich mit etwa drei Milliarden Euro. Ziel ist es, Investitionen zu fördern und die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts zu sichern.
Würde die befristete Steuervergünstigung Ende 2025 auslaufen, wären steigende Strompreise für Betriebe die Folge. Mit der Entscheidung zur Verstetigung will die Bundesregierung dies verhindern.
Entlastung für Privathaushalte noch offen
Eine Stromsteuersenkung auch für private Haushalte ist derzeit nicht vorgesehen. Die Bundesregierung verweist auf die Notwendigkeit, den Bundeshaushalt zu konsolidieren. Entsprechende Maßnahmen seien daher nur bei ausreichendem finanziellen Spielraum möglich.
Die Finanzierung der beschlossenen Entlastungen für 2026 ist im Haushaltsentwurf der Bundesregierung vom 30. Juli verankert. Dieser wird nun im Bundestag und im Bundesrat beraten.
