Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 in den Bundestag eingebracht. Das Kabinett hatte den Plan bereits im Juli beschlossen, nun beginnt das parlamentarische Verfahren. Der Entwurf sieht eine Fortsetzung der Investitionsoffensive in Bildung, Infrastruktur, Digitalisierung, Wohnungsbau sowie innere und äußere Sicherheit vor.
Umfang und Schwerpunkte des Haushalts
Die geplanten Ausgaben für das Jahr 2026 belaufen sich auf rund 520,5 Milliarden Euro. Die Neuverschuldung beträgt voraussichtlich 89,9 Milliarden Euro ohne Sondervermögen und steigt inklusive dieser auf knapp 174,3 Milliarden Euro. Gegenüber dem laufenden Jahr bedeutet das eine Zunahme um etwa 31 Milliarden Euro.
Für Investitionen plant die Bundesregierung 126,7 Milliarden Euro, rund elf Milliarden Euro mehr als 2025. Finanziert werden soll ein erheblicher Teil dieser Summe über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität, das über zwölf Jahre einen Kreditrahmen von 500 Milliarden Euro bereitstellt. Die Mittel fließen vor allem in Verkehrswege (21,3 Milliarden Euro), Digitalisierung (8,5 Milliarden Euro) und die Krankenhausinfrastruktur (6 Milliarden Euro).
Aussagen von Kanzler Merz und Finanzminister Klingbeil
Bundeskanzler Friedrich Merz erklärte in der Haushaltsdebatte am 24. September, Ziel der Reformen sei der Erhalt des Sozialstaats. Die wirtschaftliche Lage und eine ausbleibende Konjunktur machten Veränderungen notwendig. Laut Merz müsse die Wirtschaftspolitik darauf ausgerichtet sein, das Bruttoinlandsprodukt zu steigern und die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Finanzminister Lars Klingbeil kündigte in seiner Bundestagsrede am 23. September „Rekordinvestitionen“ an. Die Mittel sollen nach seinen Worten vor allem für die Modernisierung veralteter Strukturen eingesetzt werden. Er sprach von einem „finanzpolitischen Paradigmenwechsel“, da Investitionen Vorrang vor reinen Sparmaßnahmen erhalten sollen. Zugleich seien jedoch Einsparungen in Höhe von 30 Milliarden Euro erforderlich.
Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Wirtschaft
Zur Förderung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit sieht der Entwurf mehrere Maßnahmen vor:
- Investitionssofortprogramm mit steuerlichen Abschreibungen und Förderung betrieblicher Elektromobilität
- Bauturbo und Standortfördergesetz zur Beschleunigung von Bauprojekten
- Hightech-Agenda zur Förderung von Forschung und Entwicklung
Diese Programme sollen laut Bundesregierung die wirtschaftliche Dynamik anregen und Investitionsanreize für Unternehmen schaffen.
Entlastungen für Bürger und Unternehmen
Der Entwurf enthält auch steuerliche und finanzielle Entlastungen. Vorgesehen sind unter anderem:
- Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent pro Kilometer
- Umsatzsteuersenkung für die Gastronomie
- Reduzierung der Energiepreise durch niedrigere Netzentgelte, die Abschaffung der Gasspeicherumlage und eine geringere Stromsteuer für produzierende Betriebe
Für diese Maßnahmen sind insgesamt rund zehn Milliarden Euro im Jahr 2026 eingeplant.
Sicherheitspolitische Ausgaben
Ein erheblicher Teil des Haushalts entfällt auf Verteidigungs- und Sicherheitsmaßnahmen. Der Verteidigungsetat soll von 62,4 auf 82,7 Milliarden Euro steigen. Hinzu kommen 25,5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen für die Bundeswehr. Damit sollen Rüstungsprojekte, Munitionsbeschaffung und die Aufstockung des Personals um bis zu 10.000 Soldaten finanziert werden.
Bis 2029 sollen die Verteidigungsausgaben weiter steigen, um eine NATO-Quote von 3,5 Prozent zu erreichen. Für die Ukraine sind 2026 rund 8,5 Milliarden Euro an militärischer Unterstützung vorgesehen.
Innere Sicherheit und Polizeiausbau
Die Ausgaben für die innere Sicherheit steigen 2026 um rund 800 Millionen Euro auf 16 Milliarden Euro. Geplant ist eine Stärkung des Zivilschutzes, der Katastrophenhilfe und der Bundespolizei, die im kommenden Jahr 1.000 zusätzliche Beamte erhalten soll. Ein Schwerpunkt liegt auch auf Maßnahmen gegen illegale Migration.
Schuldenregel und Konsolidierung
Die Bundesregierung hält grundsätzlich an der Schuldenregel fest, hat jedoch im März eine Reform beschlossen, die eine teilweise Aussetzung ermöglicht. Eine Expertenkommission soll Vorschläge zur Modernisierung der Schuldenbremse erarbeiten, um Investitionen langfristig zu sichern und zugleich die Tragfähigkeit der Staatsfinanzen zu gewährleisten.
Klingbeil betonte, dass die Konsolidierung des Haushalts trotz hoher Investitionen notwendig bleibe. Alle Projekte der laufenden Legislaturperiode stehen daher unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Weiteres Verfahren
Der Bundestag wird den Haushaltsentwurf in den kommenden Wochen beraten. Eine Abstimmung ist für Ende November 2025 vorgesehen. Anschließend soll der Bundesrat im Dezember seine Stellungnahme abgeben. Nach der Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten tritt das Gesetz in Kraft.
