Die Reform des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes soll nach Empfehlungen des Bundesrates um verbindliche Schutzmaßnahmen für Betroffene von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel ergänzt werden. In seiner Stellungnahme vom 26. September 2025 spricht sich das Gremium dafür aus, die Aufgaben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) klarer zu trennen und Betroffenenrechte gesetzlich zu verankern. Die Bundesregierung sieht bislang keinen Änderungsbedarf.
Trennung von Schutz und Strafverfolgung
Der Bundesrat schlägt vor, Schutzmaßnahmen für Beschäftigte künftig organisatorisch von Ermittlungen zu Ordnungswidrigkeiten und Straftaten zu trennen. Damit soll ein Interessenkonflikt innerhalb der FKS vermieden werden, die bisher beide Aufgaben gleichzeitig wahrnimmt.
Zudem soll die Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen von Arbeitsausbeutung und Menschenhandel ausdrücklich als prioritäre Aufgabe im Gesetz festgeschrieben werden. Geplant ist, bestehende Schutzvorgaben, darunter das Non-Punishment-Prinzip nach § 154c Absatz 2 der Strafprozessordnung, in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufzunehmen. Auch die Zuständigkeit der Zollbehörden für die Bescheinigung von Anhaltspunkten für Menschenhandel soll gesetzlich festgelegt werden.
Anpassungen im Risikomanagement vorgesehen
Im Zentralen Risikomanagement sollen künftig Indikatoren für Arbeitsausbeutung und Menschenhandel berücksichtigt werden. Ziel ist es, Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung systematisch zu erfassen und Kontrollen gezielter auf besonders anfällige Bereiche zu lenken.
Der Bundesrat greift mit diesen Empfehlungen Vorschläge der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) aus dem Jahr 2024 auf.
Unterstützung durch Berichterstattungsstelle Menschenhandel
Die Berichterstattungsstelle Menschenhandel des Deutschen Instituts für Menschenrechte unterstützt die Empfehlungen des Bundesrates. Sie decken sich nach Angaben der Stelle weitgehend mit ihrer eigenen Stellungnahme zum Referentenentwurf des Finanzministeriums.
Zusätzlich wird angeregt, eine Bestimmung ins Gesetz aufzunehmen, die eine frühzeitige Information Betroffener über Unterstützungsangebote vorsieht. Dazu zählen spezialisierte Fachberatungsstellen, die auf Wunsch direkt Kontakt aufnehmen können.
Vorschlag zur Stärkung der Opferschutzkoordination
Die Berichterstattungsstelle empfiehlt außerdem, die Aufgaben von Opferschutzkoordinatoren im Gesetz festzuschreiben und auszuweiten. Damit soll sichergestellt werden, dass Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote systematisch umgesetzt werden können.
Hintergrund der Gesetzesreform
Das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz regelt die Prüfaufgaben der Zollverwaltung, Mitwirkungspflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Bußgeld- und Strafvorschriften. Die FKS ist seit 2019 auch für die Prüfung ausbeuterischer Arbeitsbedingungen und die Einleitung entsprechender Ermittlungen zuständig.
Der aktuelle Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums verfolgt das Ziel, die Effizienz der FKS zu erhöhen und Steuer- sowie Sozialversicherungsbetrug stärker zu bekämpfen. Vorgesehen sind unter anderem:
- der Aufbau eines zentralen Informations- und Analysesystems,
- erweiterte Befugnisse zur digitalen Identitätsprüfung und Dateneinsicht,
- eine Anpassung des Branchenkatalogs für risikobehaftete Bereiche,
- sowie die Stärkung der Ermittlungskompetenzen der FKS.
Eine gesetzliche Verankerung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben für Betroffene von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung wäre ein grundlegender Schritt, der über die bisherigen Reformziele hinausgeht. Der Bundesrat empfiehlt entsprechende Änderungen, die Bundesregierung lehnt dies bislang ab.
