Die Bundesregierung hat Anpassungen an der laufenden Krankenhausreform beschlossen, um die Umsetzung nach eigenen Angaben praxisnäher zu gestalten. Ziel bleibt eine flächendeckende, qualitativ gesicherte und wirtschaftlich tragfähige Versorgung der Bevölkerung.
Sicherstellung der Versorgung im ländlichen Raum
Ein Schwerpunkt der Reform ist die Krankenhausversorgung in ländlichen Regionen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen dafür künftig mehr Ausnahmen und Kooperationen ermöglicht werden. Auf diese Weise sollen kleinere Kliniken vor Ort erhalten und Versorgungslücken vermieden werden.
Zudem soll mehr Zeit für die Planung, Umsetzung und Bewertung der Reform eingeräumt werden. Auch die Leistungsgruppen und Qualitätskriterien werden überarbeitet.
Neue Finanzierungsregelungen
Der sogenannte Krankenhaus-Transformationsfonds, der zur Umstrukturierung und Modernisierung von Kliniken beitragen soll, wird künftig vollständig aus Bundesmitteln finanziert. Bislang kamen die Mittel anteilig auch von den gesetzlichen Krankenkassen.
Fokus auf klare Qualitätsvorgaben
Kern der Reform bleibt laut Bundesregierung die Verbesserung der Versorgungsqualität. Nicht jedes Krankenhaus soll alle Leistungen anbieten. Stattdessen sollen bestimmte Behandlungen auf spezialisierte Einrichtungen konzentriert werden.
Die wohnortnahe Grundversorgung soll dennoch sichergestellt bleiben. Die Reform wird seit Jahresbeginn schrittweise umgesetzt.
