Bundesregierung beschließt Gesetzespaket Energie

Die Bundesregierung hat mehrere Vorhaben aus dem Bereich Energiepolitik auf den Weg gebracht. Insgesamt wurden sechs Gesetze beschlossen, die unter anderem Entlastungen für Unternehmen und private Haushalte sowie Beschleunigungen bei Genehmigungsverfahren im Energiesektor vorsehen.

Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche erklärte, Ziel sei es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands zu stärken. Neben steuerlichen Entlastungen habe die Regierung Maßnahmen zur Vereinfachung des Vergaberechts, zur Beschleunigung von Energieprojekten und zum Verbraucherschutz.

Abschaffung der Gasspeicherumlage

Ein zentrales Element ist die Abschaffung der Gasspeicherumlage. Laut Bundesregierung werden damit alle Endkunden entlastet – von großen Industrieunternehmen bis zu privaten Haushalten. Besonders profitieren gasintensive Branchen wie Chemie, Düngemittel, Glas, Keramik, Metallerzeugung sowie Lebensmittelproduktion.

Auch kleine und mittlere Unternehmen wie Bäckereien oder Fleischereien sollen entlastet werden. Insgesamt wird die Entlastung auf rund 3,4 Milliarden Euro beziffert. Für private Haushalte entspricht das einer jährlichen Ersparnis von etwa 30 bis 60 Euro, abhängig vom Verbrauch. Indirekt sollen auch Strompreise sinken, da die Umlage bisher auch Betreiber von Gaskraftwerken belastet hat.

Gesetz zur Beschleunigung von Geothermie und Wärmespeichern

Ein weiteres Vorhaben betrifft den Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern. Ziel ist es, Planungsverfahren zu beschleunigen und Genehmigungen zu vereinfachen.

Zu den Maßnahmen zählen:

  • Gleichstellung von Wärmeleitungen mit Gas- und Wasserstoffleitungen bei Planfeststellungsverfahren,
  • Möglichkeit, bereits vor Abschluss von Genehmigungen mit Vorarbeiten zu beginnen,
  • klar geregelte Verfahren für den Bau von Wärmespeichern,
  • verbindliche Fristen für Genehmigungsbehörden,
  • digitale Abwicklung der Verfahren.

Zudem können Behörden künftig von Geothermieunternehmen den Nachweis einer Deckungsvorsorge für mögliche Bergschäden verlangen.

Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie

Ein weiteres Gesetz setzt Vorgaben der EU-Erneuerbaren-Richtlinie (RED III) in deutsches Recht um. Es betrifft den Ausbau der Windenergie auf See sowie die Entwicklung von Stromnetzen.

Dafür werden sogenannte Beschleunigungsflächen für Offshore-Windenergie und Infrastrukturgebiete für Stromnetze eingeführt. In diesen Bereichen sollen vereinfachte Zulassungsverfahren gelten, um Entscheidungen schneller und rechtssicherer zu ermöglichen.

EnWG-Novelle 2025: Stärkung des Verbraucherschutzes

Mit einer Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) will die Bundesregierung den Verbraucherschutz im Energiesektor erhöhen. Lieferanten, die Haushaltskunden mit Strom versorgen, sollen künftig verpflichtet sein, sich gegen Preisrisiken abzusichern. Ziel ist es, starke Preissprünge wie in den Jahren 2022 und 2023 zu vermeiden.

Zudem enthält die Novelle Regelungen zum sogenannten „Energy Sharing“. Damit können Privatpersonen oder Gesellschaften lokal erzeugte Energie gemeinsam nutzen oder mit Nachbarn teilen. Auch der Ausbau intelligenter Messsysteme (Smart Meter) soll beschleunigt werden, indem die Zusammenarbeit zwischen Messstellenbetreibern erleichtert wird.