Bundesregierung setzt Rentenkommission ein

Das Bundeskabinett hat der Einsetzung einer Rentenkommission zugestimmt. Das Gremium soll Vorschläge für eine grundlegende Reform der Altersvorsorge in Deutschland erarbeiten. Hintergrund sind demografische Veränderungen, die nach Angaben der Bundesregierung das bestehende Rentensystem vor strukturelle Herausforderungen stellen.

Die Rentenkommission soll ihre Ergebnisse bis Mitte des kommenden Jahres vorlegen. Ziel ist es, Reformoptionen für die langfristige Ausgestaltung der Alterssicherung zu entwickeln. Die Kommission arbeitet unabhängig und ist nicht an Weisungen gebunden.

Anknüpfung an bereits beschlossene Rentenmaßnahmen

In der laufenden Legislaturperiode wurden mehrere rentenpolitische Maßnahmen gesetzlich umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die Sicherung des Rentenniveaus, die Mütterrente, das Betriebsrentenstärkungsgesetz, die Aktivrente, die Frühstart-Rente sowie Änderungen an der Riester-Rente.

Für Bürgerinnen und Bürger, die sich mit Fragen rund um Versicherungen befassen, kann es nützlich sein, eine Musterkündigung für die Riester-Rente oder eine Kündigungsvorlage für private Rentenversicherungen einzusehen.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die Rentenkommission auf diesen Regelungen aufbauen und darüber hinausgehenden Reformbedarf prüfen. Im Fokus stehen dabei strukturelle Fragen der Alterssicherung über die bestehenden Regelungen hinaus.

Betrachtung aller drei Säulen der Altersvorsorge

Die Arbeit der Kommission umfasst alle drei Säulen der Altersvorsorge: die gesetzliche, die betriebliche und die private Alterssicherung. Ziel ist es, das Zusammenspiel dieser Systeme systematisch zu analysieren.

Ein zentrales Arbeitsfeld ist die Entwicklung einer neuen Kenngröße für ein Gesamtversorgungsniveau. Darüber hinaus soll die Kommission Vorschläge zu Renteneintrittsalter, Rentenentwicklung und Beitragssätzen erarbeiten.

Zusammensetzung des Gremiums

Die Rentenkommission besteht aus insgesamt 13 Mitgliedern. Den Vorsitz übernehmen der ehemalige Vorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, sowie die Professorin für Sozialrecht und Verwaltungswissenschaft, Constanze Janda.

Als stellvertretende Vorsitzende gehören dem Gremium drei Abgeordnete des Deutschen Bundestages an: Pascal Reddig (CDU), Florian Dorn (CSU) und Annika Klose (SPD).

Ergänzt wird die Kommission durch acht wissenschaftliche Mitglieder, die von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD benannt wurden. Darüber hinaus ist die Deutsche Rentenversicherung dauerhaft als sachverständiges Mitglied ohne Stimmrecht in der Kommission vertreten.

Vorlage der Ergebnisse bis Mitte kommenden Jahres

Die Rentenkommission wird ihre Arbeitsergebnisse nach Angaben der Bundesregierung bis Mitte des kommenden Jahres vorlegen. Auf dieser Grundlage sollen mögliche weitere gesetzgeberische Schritte vorbereitet werden.

Über konkrete Reformvorschläge oder politische Entscheidungen wird erst nach Abschluss der Kommissionsarbeit entschieden.