Bundestag berät EU-Vorgaben für Bankenregulierung

Der Deutsche Bundestag befasst sich am Donnerstag, 29. Januar 2026, mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung einer europäischen Bankenrichtlinie. Die abschließende Entscheidung ist im Anschluss an eine einstündige Plenardebatte vorgesehen. Grundlage der Abstimmung ist eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses.

Konkret geht es um den Entwurf eines „Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetzes“. Mit dem Gesetz soll die Richtlinie (EU) 2024/1619 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2024 in nationales Recht überführt werden. Die Richtlinie ändert bestehende Vorgaben der EU-Bankenaufsicht.

Anpassungen bei Aufsicht, Sanktionen und Drittstaatenzweigstellen

Nach Angaben der Bundesregierung umfasst der Gesetzentwurf Änderungen in mehreren Bereichen. Dazu zählen Regelungen zu Aufsichtsbefugnissen und Sanktionsmöglichkeiten sowie Vorgaben für Zweigstellen von Kreditinstituten aus Drittstaaten. Darüber hinaus sind Anpassungen im Umgang mit Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken vorgesehen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Reduzierung bürokratischer Anforderungen für Kreditinstitute. Ziel ist es, bestehende Melde-, Dokumentations- und Berichtspflichten zu vereinfachen, ohne die geltenden regulatorischen Standards zu verändern. Für Unternehmen kann es relevant sein, sich frühzeitig mit Themen wie der Schufa Eigenauskunft auseinanderzusetzen, da diese Daten von Kreditgebern bei Bonitätsprüfungen genutzt werden können.

Einschätzung des Nationalen Normenkontrollrats

Der Nationale Normenkontrollrat (NKR) beziffert in seiner Stellungnahme die jährliche Entlastung der Wirtschaft durch das Regelungsvorhaben auf rund 89 Millionen Euro. Davon entfallen nach Angaben des Gremiums etwa zwei Millionen Euro pro Jahr auf geringere Bürokratiekosten.

Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Umsetzung der neuen Vorgaben wird vom NKR auf rund 28 Millionen Euro geschätzt. Der Normenkontrollrat weist zudem darauf hin, dass die vorgesehenen Entlastungsmaßnahmen gemeinsam mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Deutschen Bundesbank und der Deutschen Kreditwirtschaft erarbeitet worden seien.

Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und Kreditwirtschaft

Nach Einschätzung des NKR wurden die geplanten Vereinfachungen so ausgestaltet, dass sie das nationale Regelwerk vereinfachen, ohne die bestehenden aufsichtsrechtlichen Anforderungen abzusenken. Die Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Verbänden wird in der Stellungnahme ausdrücklich erwähnt.

Die Bundesregierung verweist in diesem Zusammenhang darauf, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie zugleich der Harmonisierung der Bankenaufsicht innerhalb der Europäischen Union dienen soll. Für Unternehmensgründungen spielen strukturierte Finanzierungsunterlagen wie Businesspläne eine zentrale Rolle bei Kreditentscheidungen von Instituten.

Bundesrat fordert weitergehende Entlastungen

Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben. Darin fordert die Länderkammer zusätzliche Maßnahmen zum Abbau bürokratischer Vorgaben. Ein Vorschlag betrifft kleinere und weniger komplexe Kreditinstitute.

Nach Ansicht des Bundesrates könnten Institute, die über höhere Eigenkapital- und Liquiditätsausstattungen verfügen als aufsichtsrechtlich vorgeschrieben, bei Melde- und Berichtspflichten stärker entlastet werden.

Reaktion der Bundesregierung

In ihrer Gegenäußerung erklärt die Bundesregierung, sie wolle sich weiterhin für den Abbau übermäßiger bürokratischer Anforderungen einsetzen. Dies betreffe insbesondere den Bereich des Risikomanagements, aber auch darüber hinausgehende Regelungen.

Zudem kündigt die Bundesregierung an, Maßnahmen zur weiteren Stärkung der Proportionalität im Meldewesen zu prüfen. Ob und in welchem Umfang zusätzliche Entlastungen umgesetzt werden, bleibt dem weiteren Gesetzgebungsverfahren vorbehalten.