Umfragen zeigen, dass zahlreiche Kinder in Deutschland Erfahrungen mit sexueller Gewalt im Internet machen. Laut einer Befragung war fast jedes vierte Kind (24 Prozent) bereits von Cybergrooming betroffen. Nur sieben Prozent der Betroffenen wandten sich an die Polizei. In der Polizeilichen Kriminalstatistik werden jedes Jahr mehrere tausend Fälle erfasst, die tatsächliche Zahl liegt jedoch deutlich höher.
Was Cybergrooming bedeutet
Unter Cybergrooming versteht man die gezielte Anbahnung sexueller Kontakte zu Minderjährigen über digitale Plattformen. Täter suchen den Kontakt über soziale Netzwerke wie Instagram, TikTok oder Snapchat sowie in Online-Spielen. Zunächst beginnen meist unverfängliche Gespräche, die später auf private Kommunikationskanäle wie WhatsApp verlagert werden.
In diesen Chats kommt es zu Aufforderungen, intime Aufnahmen zu verschicken oder sexuelle Handlungen vor der Kamera vorzunehmen. Manche Täter drängen Kinder auch zu persönlichen Treffen.
Risiken durch frühe Internetnutzung
Kinder bewegen sich heute früh selbstständig im Internet, insbesondere in sozialen Netzwerken und Spielen. Kontakte zu unbekannten Personen gelten dort als normal. Deshalb müssen Heranwachsende lernen, wie sie Cybergrooming erkennen und wie sie reagieren können.
Eltern und pädagogische Fachkräfte sollen Kinder regelmäßig nach ihren Medienerfahrungen fragen. Außerdem wird empfohlen, altersgerechte Surfräume zu ermöglichen und technische Schutzmaßnahmen wie Jugendschutzprogramme oder Sicherheitseinstellungen an Geräten vorzunehmen.
Empfehlungen zum Schutz
Eltern und Betreuer können folgende Maßnahmen ergreifen:
- Regeln aufstellen: Vereinbarungen zur Nutzung von Diensten und Plattformen.
- Einstellungen prüfen: Privatsphäre-Optionen aktivieren, Blockier- und Meldefunktionen erklären.
- Aufklärung leisten: Kinder über mögliche Risiken informieren, ohne sie zu verängstigen.
Wichtig ist, dass Kinder lernen, Grenzen zu setzen, Warnsignale zu erkennen, unerwünschte Kontakte zu beenden und Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Verhalten im Ernstfall
Wenn ein Kind von sexueller Gewalt im Netz betroffen ist und darüber spricht, sollten Erwachsene Ruhe bewahren und Beweise wie Screenshots sichern. Dabei ist Vorsicht geboten: Liegen intime Aufnahmen von Kindern unter 14 Jahren vor, sollte zuvor die Polizei konsultiert werden, um keine eigene Straftat zu begehen. Juristische Beratung, etwa durch HateAid, sowie psychologische Unterstützung können in Anspruch genommen werden. Eine Anzeige bei der Polizei ist möglich.
Informationsmaterialien für Schulen und Eltern
Die Initiative „klicksafe“ stellt umfangreiche Materialien bereit. Für Schulen und pädagogische Fachkräfte gibt es Sachinformationen und Praxisprojekte. Für Eltern werden Hinweise zum Umgang mit dem ersten Smartphone, zu Gesprächen mit Kindern und zu technischen Schutzmaßnahmen angeboten. Jugendliche finden Informationsbroschüren und Videos, die in Kooperation mit der Beratungsplattform JUUUPORT entwickelt wurden.
