B2B-Verträge in Deutschland unterliegen nach Quelle vor allem dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und – bei Geschäften zwischen Kaufleuten – ergänzend dem Handelsgesetzbuch (HGB). Für internationale Sachverhalte sind das Einführungsgesetz zum BGB (EGBGB) und die Rom-I-Verordnung maßgeblich.
Formvorschriften bestehen im Regelfall nicht; Verträge können schriftlich oder elektronisch geschlossen werden. Qualifizierte elektronische Signaturen (QES) sind laut Quelle in Deutschland und der EU der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (eIDAS).
Vertragsfreiheit und AGB
Unternehmen können Inhalt und Form ihrer Verträge weitgehend frei bestimmen, solange keine Gesetze verletzt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind zulässig, unterliegen aber den §§ 305–310 BGB.
Das kaufmännische Bestätigungsschreiben ermöglicht es laut Quelle, mündliche Absprachen schriftlich zu bestätigen; Schweigen des Empfängers kann zwischen Kaufleuten als Zustimmung gelten.
Definition und typische Inhalte
Ein B2B-Vertrag ist eine rechtlich bindende Vereinbarung zwischen Unternehmen oder anderen juristischen Personen. Hohe inhaltliche Flexibilität ist möglich, da verbraucherschützende Normen weitgehend nicht greifen.
Empfohlene Inhalte laut Quelle: Leistungen und Qualitätskriterien, Laufzeit und Kündigung, Zahlungsmodalitäten, Haftung und Gewährleistung, Vertraulichkeit (NDA/DSGVO), Konfliktlösung (Gerichtsstand/Schiedsgericht/Mediation) sowie Regelungen zu elektronischen Signaturen.
EU-Bezug und internationales Recht
Neben nationalem Recht sind einschlägige EU-Vorschriften zu beachten. Genannt werden u. a. die EU-Verordnung Nr. 1215/2012 zur gerichtlichen Zuständigkeit und die Rom-I-Verordnung (EG Nr. 593/2008) zur Rechtswahl.
Für internationale Warenkaufverträge kann das UN-Kaufrecht (CISG) gelten, sofern es nicht vertraglich ausgeschlossen wird.
Unterschiede zu B2C
Im B2B-Geschäft bestehen nach Quelle geringere Schutzvorschriften als im Verbrauchergeschäft. Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es nicht.
Gewährleistungsfristen können vertraglich angepasst und – im Vergleich zu B2C – verkürzt werden. Informationspflichten sind weniger umfangreich als gegenüber Verbrauchern.
Zentrale Klauseln und „Back-to-Back“
Die Quelle nennt als Kernpunkte: Leistung & Preis, Liefer- und Zahlungsfristen, Mängelansprüche/Gewährleistung, Vertraulichkeit.
Als Instrument in Lieferketten wird die Back-to-Back-Vereinbarung beschrieben: Pflichten aus dem Hauptvertrag werden in Unterverträge übernommen, um Lücken und Widersprüche zu vermeiden.
Risikomanagement
Genannte Instrumente sind Haftungsbeschränkungen, Versicherungspflichten (z. B. Berufs-/Produkthaftpflicht), Exit-Klauseln (wichtiger Grund, Change-of-Control, Force Majeure) und Eskalationsstufen vor dem Gang vor Gericht.
Digitale Systeme für Fristen-Tracking, Audit-Trails und Reporting sollen laut Quelle die Nachvollziehbarkeit erhöhen.
Digitale Vertragswerkzeuge und E-Signatur
Die Quelle verweist auf elektronische Signaturen und digitales Vertragsmanagement. Genannt werden Funktionen wie zentrale, revisionssichere Ablage, paralleles Arbeiten an Entwürfen, Versionshistorie und automatische Fristenüberwachung.
Als Beispiel wird der Einsatz von Anbietern wie Skribble genannt; die QES wird als rechtsgültig und EU-weit anerkannt beschrieben.
Effizienz- und Kosteneffekte (laut Quelle)
Laut Quelle verkürzen digitale Vertragsmanagementsysteme die Durchlaufzeiten „um bis zu 50 %“ und ermöglichen „je nach Unternehmensgröße bis zu 20 %“ Verwaltungskosteneinsparungen. Außerdem wird auf Studien verwiesen, wonach sorgfältig ausgearbeitete B2B-Verträge Risiken reduzieren und Partnerschaften stabilisieren (u. a. Verweis auf Deloitte).
Diese Werte stammen aus der Quelle; eigene Nachweise werden dort nicht beigefügt.
Umsetzungshinweise
Die Quelle empfiehlt für die Praxis:
- Frühe Einbindung von Einkauf, Recht, Vertrieb, IT und Fachabteilungen.
- Transparente Prozesslandkarte vom Entwurf bis zur Archivierung.
- Digitale Vertragsverwaltung einschließlich elektronischer Unterschrift auf einer Plattform.
- Schulungen zu Vertragsrecht und digitalen Tools.
- Regelmäßige Überprüfung und Anpassung von Vorlagen an rechtliche und geschäftliche Änderungen.
