Die klassische Unterschrift mit Stift auf Papier wird zunehmend durch digitale Verfahren ersetzt. Rechtlich ist die sogenannte nasse Unterschrift in vielen Fällen nicht mehr zwingend erforderlich. Elektronische Signaturen bieten mittlerweile gleichwertige Möglichkeiten, Verträge und Dokumente rechtsgültig zu unterzeichnen.
Definition und Ablauf der nassen Unterschrift
Unter einer nassen Unterschrift versteht man eine handschriftliche Signatur auf einem Papierdokument. Der Begriff leitet sich davon ab, dass die Tinte beim Unterzeichnen noch feucht ist. Üblich ist dieses Verfahren seit Jahrzehnten als Nachweis der Zustimmung zu einem Vertrag oder einer Erklärung.
Der Ablauf ist vergleichsweise aufwendig:
- Dokument ausdrucken
- Unterschrift mit Stift leisten
- Unterschriebenes Papier einscannen oder postalisch versenden
Eine eindeutige Nachverfolgung von Ort, Zeit und Identität ist bei diesem Verfahren ohne zusätzliche Maßnahmen nicht möglich.
Rechtslage in Deutschland, der Schweiz und der EU
In der Europäischen Union regelt die eIDAS-Verordnung die Gleichstellung elektronischer Signaturen mit handschriftlichen Unterschriften. In Deutschland findet sich die Schriftformerfordernis etwa in § 126 BGB, in der Schweiz in Art. 14 OR.
Es gibt drei elektronische Signaturarten mit unterschiedlicher rechtlicher Wirkung:
| Signaturart | Beschreibung | Rechtsgültig für |
|---|---|---|
| Einfache elektronische Signatur (EES) | z. B. getippter Name, eingescannte Unterschrift | Alltägliche Dokumente |
| Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES) | Eindeutige Identifizierung, etwa per SMS-Code | Verträge mit klarer Zuordnung |
| Qualifizierte elektronische Signatur (QES) | Höchstes Sicherheitsniveau, z. B. Online-Ausweis | Schriftformerfordernis nach BGB |
Die qualifizierte elektronische Signatur ist in der EU und der Schweiz der handschriftlichen Unterschrift rechtlich gleichgestellt.
Wann die nasse Unterschrift weiterhin nötig ist
Bestimmte Vorgänge erfordern nach deutschem Recht weiterhin eine handschriftliche Unterschrift. Dazu zählen:
- Kündigung eines Arbeitsverhältnisses (§ 623 BGB)
- Bürgschaftserklärungen (§ 766 BGB)
- Schuldanerkenntnisse (§ 781 BGB)
- Niederschrift der Arbeitsbedingungen (§ 2 NachwG)
- Leibrentenversprechen mit Unterhaltsverpflichtung (§ 761 BGB)
Selbst eine qualifizierte elektronische Signatur reicht in diesen Fällen nicht aus.
Auswirkungen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV
Seit dem 1. Januar 2025 gilt in vielen Bereichen die Textform als ausreichend. Damit kann eine elektronische Unterschrift, etwa per E-Mail oder mittels fortgeschrittener elektronischer Signatur, genutzt werden. Nur in Ausnahmefällen ist weiterhin die Schriftform erforderlich.
Beispiele:
- Notarieller Kaufvertrag oder Kündigung: Schriftform notwendig
- Miet- oder Dienstleistungsverträge: elektronische Signatur möglich
- Unbefristete Arbeitsverträge: je nach Branche unterschiedliche Regelungen
Schwächen der Papierunterschrift
Trotz ihrer Verbreitung weist die nasse Unterschrift mehrere Nachteile auf:
- Keine automatische Dokumentation von Ort, Zeit und Identität
- Leicht fälschbar und schwer überprüfbar
- Zusätzlicher Aufwand durch Druck, Versand und Archivierung
- Fehlende technische Absicherung gegen Manipulation
Elektronische Signaturen ermöglichen dagegen eine lückenlose Protokollierung und Identitätsprüfung.
Digitale Alternativen und praktische Umsetzung
Papierunterschriften lassen sich auf verschiedene Weise ersetzen. Eine einfache Methode besteht darin, die Unterschrift zu digitalisieren und als Bilddatei in ein Dokument einzufügen. Rechtlich handelt es sich dabei um eine einfache elektronische Signatur.
Sicherer ist die direkte elektronische Unterschrift per Touchscreen. Für Verträge mit höheren Anforderungen empfehlen sich fortgeschrittene oder qualifizierte elektronische Signaturen.
Das Verfahren erfolgt typischerweise in mehreren Schritten:
- Dokument hochladen
- Unterzeichner einladen (optional)
- Signaturstandard auswählen
- Visuelle Unterschrift platzieren
- Signatur bestätigen
- Nachweis wird automatisch archiviert
Fazit
Die nasse Unterschrift bleibt in einigen rechtlich festgelegten Bereichen erforderlich, verliert jedoch im Alltag zunehmend an Bedeutung. Elektronische Signaturen bieten eine rechtlich anerkannte, technisch abgesicherte und oft effizientere Alternative. Besonders die qualifizierte elektronische Signatur erfüllt die gesetzlichen Anforderungen der Schriftform und ermöglicht eine eindeutige Identifizierung.
Der Umstieg auf digitale Verfahren beschleunigt Abläufe, senkt den Papierverbrauch und erleichtert die Nachvollziehbarkeit von Unterzeichnungsprozessen. In vielen Fällen ersetzt die elektronische Signatur die klassische Unterschrift vollständig.
