Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur digitalen Abwicklung von Immobilienverträgen beschlossen. Der Entwurf stammt vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und wurde im Rahmen des sogenannten Entlastungskabinetts vorgestellt.
Ziel des Vorhabens ist es, den Vollzug notarieller Immobiliengeschäfte durch digitale Verfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.
Digitale Kommunikation zwischen Notariaten und Behörden
Laut Bundesregierung betrifft das Gesetz unter anderem den Austausch von Informationen und Dokumenten zwischen Notariaten, Gerichten sowie Verwaltungsstellen. In Deutschland werden jährlich mehr als eine Million Grundstückskaufverträge und andere Arten von Grundstücksübertragungen beurkundet. Für deren Vollzug ist bisher ein umfangreicher Austausch analoger Unterlagen erforderlich.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieser Austausch künftig vollständig digital erfolgt und auf einem gemeinsamen Dateistandard basiert. Interessierte können sich hierzu beispielsweise über eine Vorlage für einen Mustervertrag Vorkaufsrecht informieren, die auch auf Grundstückskaufverträge ausgelegt ist.
Reduzierter Aufwand durch einheitliche Standards
Durch den einheitlichen Standard soll der Informationsfluss zwischen allen beteiligten Stellen ohne Medienbrüche möglich sein. Die Bundesregierung erwartet dadurch eine Vereinfachung der Abläufe sowie eine Beschleunigung der Bearbeitung.
Nach Angaben des Ministeriums soll der digitale Prozess sowohl den Zeit- als auch den administrativen Aufwand sowie Bürokratiekosten reduzieren. Im Zuge dessen kann es sinnvoll sein, auch eine Vollmacht Hausverkauf als Vorlage zu nutzen – insbesondere wenn Immobilienverträge im Fokus stehen.
Schnellere Grundbucheintragungen
Von der geplanten Reform sollen private Käufer, Unternehmen und öffentliche Stellen profitieren. Laut Regierung führen digitale Prozesse zu einem schnelleren Vollzug der Verträge und zu zügigeren Eigentumsumschreibungen im Grundbuch.
Das Gesetz umfasst zusätzlich die Digitalisierung gerichtlicher Genehmigungen notarieller Rechtsgeschäfte sowie steuerlicher Anzeigen von Notariaten.
