Digitaler Führerschein kommt

Die Bundesregierung hat weitere Schritte zur Digitalisierung von Verwaltungsprozessen beschlossen. Zu den geplanten Maßnahmen gehören ein digitaler Führerschein, eine digitalisierte Parkraumbewirtschaftung sowie ein Verbot des Handels mit Punkten für Verkehrsverstöße.

Ziel der Bundesregierung ist es nach eigenen Angaben, Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und Nutzerinnen und Nutzern künftig zusätzliche digitale Angebote zur Verfügung zu stellen.

Digitale Fahrzeugdokumente bis Ende 2026

Das Bundesverkehrsministerium führt aus, dass der Führerschein künftig in digitaler Form auf mobilen Endgeräten gespeichert und mitgeführt werden können soll. Die technischen Grundlagen dafür wurden von der Bundesregierung beschlossen. Vorgesehen ist, den digitalen Führerschein bis Ende 2026 bereitzustellen.

Der digitale Führerschein soll den bestehenden Kartenführerschein ergänzen. Die physische Dokumentversion bleibt weiterhin gültig.

Kommunen erhalten neue Optionen für Parkraumkonzepte

Parallel dazu plant die Bundesregierung die Digitalisierung der Parkraumbewirtschaftung. Die kommunalen Behörden sollen dadurch mehr Möglichkeiten für datenbasierte Steuerungsmodelle erhalten. Dazu zählen Informationen über Auslastung, Parkdauer und Nutzungsverhalten.

Für Nutzerinnen und Nutzer soll der Parkvorgang künftig ohne Papierticket auskommen. Parkvorgänge könnten durch automatische Kennzeichenerfassung registriert werden. Die Bezahlung soll per App oder über QR-Codes möglich sein.

Handel mit Punkten für Verkehrsverstöße soll untersagt werden

Ein weiterer Bestandteil des Maßnahmenpakets ist ein Verbot des Handels mit Punkten aus dem Fahreignungsregister. Laut Bundesregierung soll dieser Handel künftig als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 30.000 Euro belegt werden.

Mit dem Verbot soll die Einhaltung der geltenden Regelungen im Straßenverkehr gestärkt werden.