Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein Pflegefachassistenzgesetz beschlossen. Der Entwurf sieht vor, ein bundesweit einheitlich geregeltes, eigenständiges Berufsbild für Pflegefachassistenten zu schaffen und damit die bislang sehr unterschiedlichen Ausbildungswege zusammenzuführen.
Aktuell existieren nach Regierungsangaben 27 verschiedene Ausbildungswege in den Ländern, die sich in Dauer und Inhalten deutlich unterscheiden. Ziel des Gesetzes ist eine übersichtlichere und attraktivere Ausbildung sowie eine erleichterte Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
Einheitliches Berufsbild und Zugang
Die neue Ausbildung soll ein einheitliches Berufsprofil festlegen und den Einsatz in allen Bereichen der Pflege ermöglichen – vom Krankenhaus über die Langzeitpflege bis zur ambulanten Versorgung.
Vorgesehen ist eine Regel-Ausbildungsdauer von 18 Monaten in Vollzeit; eine Teilzeitvariante ist möglich. Bewerber mit einschlägiger Pflegeerfahrung können die Ausbildungszeit verkürzen.
Vergütung und Zugangsvoraussetzungen
Alle Auszubildenden sollen künftig durchgehend eine angemessene Vergütung erhalten. Bislang traf dies nach Regierungsangaben nur auf etwa die Hälfte zu.
Als Regelvoraussetzung ist ein Hauptschulabschluss vorgesehen. In Ausnahmefällen können auch Personen ohne Schulabschluss beginnen, wenn die Pflegeschule ihnen gute Erfolgsaussichten bescheinigt. Zusätzlich könnten Auszubildende im Bereich Medizin & Pflege von entsprechenden Vorlagen und Formularen profitieren.
Kernpunkte der Ausbildung (Auswahl):
- Einsatzmöglichkeiten bundesweit in allen Pflegebereichen
- Durchgehende Vergütung für alle Auszubildenden
- Regeldauer 18 Monate (Vollzeit), auch Teilzeit möglich
- Verkürzung bei einschlägiger Berufserfahrung
- Zugang in der Regel mit Hauptschulabschluss; Ausnahmen bei Eignungsprognose
- Vereinfachte Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Durchlässigkeit und Weiterbildung
Mit dem Abschluss in der Pflegefachassistenz soll eine spätere Qualifizierung zur Pflegefachkraft möglich sein, nach Regierungsdarstellung auch in verkürzter Zeit. Umgekehrt kann ein nicht beendeter Fachkraftweg auf einen Assistenzabschluss angerechnet werden.
Der Entwurf zielt auf ein flexibles und durchlässiges Ausbildungssystem in der Pflege – vom Einstieg über die Fachkraftausbildung bis zum Pflegestudium. Aufgaben, Kompetenzen und Befugnisse der Pflegeberufe sollen auf allen Ebenen neu geordnet und besser aufeinander abgestimmt werden. Hilfreich dürfte dabei sein, auch bestehende Formularsammlungen rund um Ausbildung & Beruf zur Verwaltung und Dokumentation zu nutzen.
Aufgabenprofil und Entlastung der Fachkräfte
Vorgesehen ist ein klar umrissenes Kompetenzprofil für Pflegefachassistenten. Dadurch sollen Aufgaben gezielter zwischen Fach- und Assistenzkräften verteilt werden.
Assistenzkräfte sollen verstärkt Tätigkeiten übernehmen, die bisher häufig von Pflegefachpersonen erledigt wurden. Nach Regierungsangaben soll dies die Fachkräfte entlasten.
