Entwurf für Bundeshaushalt 2026 vorgelegt

Die Bundesregierung hat den Entwurf für den Bundeshaushalt 2026 sowie den Finanzplan bis 2029 beschlossen. Der Etatentwurf wurde im Kabinett verabschiedet und von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil in Berlin vorgestellt.

Der Beschluss knüpft an die Verabschiedung des Haushalts 2025 im Juni an. Grundlage des neuen Entwurfs sind die bereits im Juni 2025 vereinbarten Eckwerte.

Schwerpunkte des Etats

Nach Angaben der Bundesregierung verfolgt der Haushalt drei finanzpolitische Prioritäten: Investitionen, Strukturreformen und Konsolidierung. Investiert werden soll in Verkehrsinfrastruktur, Bildung, Digitalisierung, Wohnungsbau sowie innere und äußere Sicherheit.

Klingbeil betonte, es gehe darum, wirtschaftliche Wachstumspotenziale zu stärken und zugleich die öffentlichen Finanzen zu konsolidieren.

Aussagen des Finanzministers

Bei der Vorstellung erklärte Klingbeil, das Ziel sei, ein moderneres, gerechteres und sichereres Land zu schaffen. Wörtlich sagte er: „Wir investieren jetzt in die Zukunft, damit unser Land morgen moderner, gerechter und sicherer wird. Wir wollen, dass neue Jobs entstehen, dass es faire Löhne gibt und dass man eine bezahlbare Wohnung findet.“

Zugleich kündigte der Finanzminister einen strikten Konsolidierungskurs an. „Wir müssen ein Gesamtpaket zur Konsolidierung schnüren“, sagte er.

Fragen zum Etat

Im Zusammenhang mit dem Haushaltsentwurf stehen mehrere Themen im Raum:

  • der Umfang des Etats,
  • die geplanten Investitionsschwerpunkte,
  • Maßnahmen zur Stärkung von Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit,
  • mögliche Entlastungen für Verbraucher,
  • die Ausstattung der Bundeswehr,
  • die weitere Unterstützung der Ukraine,
  • Investitionen in die innere Sicherheit,
  • die Notwendigkeit einer hohen Neuverschuldung und
  • die Geltung der Schuldenregel.

Die Bundesregierung hat vereinbart, alle Vorhaben der Legislaturperiode unter Finanzierungsvorbehalt zu stellen. Ziel sei es, Investitionen in die Zukunft mit Konsolidierung zu verbinden.

Weiteres Verfahren

Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Der Bundestag wird voraussichtlich Ende November 2025 über den Haushalt 2026 abstimmen. Im Dezember folgt das Votum des Bundesrates. Danach wird das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.