Die Europäische Kommission hat ihre Verbraucheragenda für die Jahre 2025 bis 2030 präsentiert. Das Programm wurde am 19. November veröffentlicht und umfasst mehrere Themenbereiche, darunter Online-Handel, Reiseverkehr, Mietwagen sowie Zahlungsdienste. Erste gesetzliche Änderungen sollen 2026 in Kraft treten.
Die Agenda enthält nach Angaben der Kommission verschiedene Maßnahmenpakete, die in den kommenden fünf Jahren schrittweise umgesetzt werden sollen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland äußerte sich zu einzelnen Schwerpunktfeldern.
Digitale Fairness und Schutz im Online-Handel
Ein zentrales Thema ist der Umgang mit digitalen Geschäftsmodellen. Die Kommission plant für 2026 einen Gesetzesvorschlag zur sogenannten digitalen Fairness. Dazu zählen Regelungen zu manipulativen Gestaltungsmustern („Dark Patterns“) und Vorgaben für Influencer-Marketing.
Karolina Wojtal, Co-Direktorin des EVZ Deutschland, erklärte, dass ein 2023 in Frankreich eingeführtes Gesetz als Beispiel dienen könne, jedoch neue Entwicklungen wie KI-generierte Influencer noch nicht berücksichtige. Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) verweist zudem auf Risiken für Minderjährige im Zusammenhang mit sozialen Netzwerken und Videospielen.
Geplante Änderungen im Reiseverkehr
Im Reiserecht kündigt die Kommission Anpassungen bestehender EU-Regelwerke an. Laut EVZ betreffen die meisten Beschwerden der Verbraucher den Transport- und Tourismussektor. Mehrere Verordnungen und Richtlinien zu Fluggastrechten, Bahnreisen und weiteren Verkehrsmitteln werden aktuell überarbeitet.
Wojtal betonte, dass es bislang keine EU-weit harmonisierten Vorschriften für Mietwagen gebe. Der Markt solle künftig durch klarere Vorgaben und einheitliche Preisangaben strukturiert werden. Auch beim grenzüberschreitenden Ticketkauf – etwa bei Bahnverbindungen zwischen verschiedenen Ländern – bestehe nach Aussage des EVZ Handlungsbedarf.
Im Bereich der Fluggastrechte wird auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte verwiesen, das Verbraucher nutzen können, um Probleme wie Nichtbeförderung oder große Verspätungen einer Airline gegenüber geltend zu machen.
Hindernisse im Binnenmarkt
Ein weiteres Schwerpunktthema ist der Zugang zu Angeboten innerhalb der EU. Die Kommission verweist auf bestehende Einschränkungen beim Bestellen und Bezahlen im Ausland. Zwar seien Hindernisse aufgrund des Geoblockings reduziert worden, dennoch komme es weiterhin vor, dass Waren nicht in bestimmte Länder geliefert werden.
Laut EVZ sollen unverhältnismäßige Versandkosten geprüft und reduziert werden. Außerdem gehe es um die Durchsetzung des Verbots der sogenannten IBAN-Diskriminierung. Verbraucher berichteten weiterhin über abgelehnte Zahlungen oder Rückerstattungen, wenn Konten nicht im jeweiligen Mitgliedstaat geführt werden.
Durchsetzung von Verbraucherrechten
Zur Umsetzung der Agenda sollen die nationalen Behörden stärker eingebunden werden. Die Kommission plant Maßnahmen, um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zu verbessern und den Zugang zu Rechtsmitteln zu erleichtern.
Wojtal erklärte, dass Händler aus Drittstaaten bei Verkäufen an EU-Verbraucher künftig verpflichtet werden könnten, eine Zustelladresse oder einen rechtlichen Vertreter innerhalb der EU zu benennen. Nationale Aufsichtsbehörden sollen zudem erweiterte Befugnisse erhalten, etwa zur Sperrung von Websites.
Zur Unterstützung bei der Durchsetzung von Rechten können Verbraucher auf ein EU-Beschwerdeformular für Fluggastrechte zurückgreifen, das als Muster dient, um Ansprüche gegenüber Luftverkehrsgesellschaften geltend zu machen.
Preisvergleich und Transparenz
Die Kommission verweist außerdem auf Probleme bei Online-Vergleichsportalen. Portale müssten bereits offenlegen, wie Angebote sortiert oder empfohlen werden. Laut EVZ fehlten jedoch häufig Angaben zu Vollständigkeit, Zusatzkosten oder Aktualität der Preisangaben.
Die vollständige Stellungnahme des ECC-Net zur Verbraucheragenda 2030 steht auf Englisch zur Verfügung. Weitere Informationen zu Verbraucherrechten im Online-Handel und Reisebereich bietet das EVZ Deutschland auf seiner Website an.
