EU-Betreuungskräfte für Zuhause organisieren

Viele Pflegebedürftige in Deutschland setzen auf Betreuung zu Hause durch Kräfte aus EU-Staaten. Laut Statistischem Bundesamt wurden 2023 rund 86 Prozent der Befragten im häuslichen Umfeld versorgt. Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) erläutert, worauf Angehörige bei der Organisation achten müssen.

Formen der Betreuung und Herkunft der Kräfte

Bei der sogenannten Live-in-Care wohnen Betreuungskräfte im Haushalt des Pflegebedürftigen und übernehmen Aufgaben im Alltag wie Haushalt, Kochen, Waschen, Hilfe beim An- und Ausziehen sowie Unterstützung bei der Körperpflege. Viele dieser Kräfte kommen aus osteuropäischen Ländern wie Polen, der Slowakei oder Bulgarien. Gründe dafür sind nach Angaben der Quelle unter anderem geringere Kosten und kurzfristige Einsatzmöglichkeiten.

Die Vermittlung übernehmen zum Beispiel Organisationen wie Caritas oder Diakonie. Alternativ bieten Online-Vermittler Kontakte zu Unternehmen im EU-Ausland an, die Personal entsenden. Aufgrund der Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der EU benötigen Betreuungskräfte keine gesonderte Arbeitserlaubnis.

Beschäftigungsmodelle und rechtliche Vorgaben

Wer eine Pflegekraft direkt anstellt, schließt einen Arbeitsvertrag und legt Arbeitszeiten sowie Tätigkeiten selbst fest. Dabei gelten Mindestlohn, Vorgaben zu Arbeitszeiten und Urlaubsanspruch. Ebenso müssen Sozialabgaben und Steuern abgeführt werden; das Risiko bei Arbeitsausfall trägt der Arbeitgeber.

Eine Alternative ist die Beauftragung einer selbstständigen Pflegekraft oder eines Unternehmens, das eine angestellte Betreuungskraft entsendet. In diesem Fall ist das Entsende-Unternehmen für die Einhaltung der Arbeitsrechtsstandards wie Mindestlohn und Urlaub zuständig. Familien sollen laut EVZ darauf achten, dass Pausen- und Ruhezeiten eingehalten werden.

Das EVZ weist darauf hin, dass Angebote einer „24-Stunden-Betreuung“ mit nur einer einzigen Betreuungskraft nach Arbeitszeitgesetz nicht zulässig sind.

Finanzierung und Bescheinigungspflicht

Bei entsandten oder selbstständigen Kräften übernimmt das Unternehmen oder der Betreuende selbst die Sozialversicherung. In beiden Fällen ist die A1-Bescheinigung** erforderlich. Die Bescheinigung bestätigt die Sozialversicherung im Herkunftsland.

Die monatlichen Kosten liegen laut EVZ bei direkter Anstellung einer Betreuungskraft bei etwa 2.800 Euro. Beim Entsende-Modell bewegen sie sich in der Regel zwischen 2.600 und 3.500 Euro. Zusätzlich können Vermittlungsgebühren anfallen.

Pflegekasse und weitere Informationen

Die Kosten tragen zunächst Pflegebedürftige oder Angehörige. Ob Leistungen der Pflegeversicherung oder Pflegegeld gewährt werden, hängt vom Pflegegrad und der persönlichen Situation ab.

Einen Überblick zu den rechtlichen Anforderungen und Beschäftigungsmodellen für Betreuungskräfte aus dem Ausland stellt das EVZ auf seiner Internetseite bereit.