EU erleichtert Förderwege für Wohnraum

Die Europäische Kommission plant Änderungen der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Damit soll die Finanzierung von bezahlbarem Wohnraum erleichtert werden. Ein entsprechender Entwurf wurde Anfang Oktober veröffentlicht, eine endgültige Entscheidung ist bis Ende 2025 vorgesehen.

Nach Angaben der Kommission betrifft die angestrebte Reform sowohl bestehenden sozialen Wohnungsbau als auch künftig Projekte für erschwinglichen Wohnraum. Ziel ist es, Förderprogramme der Mitgliedstaaten ohne vorherige Notifizierung bei der EU-Kommission durchführen zu können, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausweitung des Anwendungsbereichs

Bisher war die Freistellung nach dem DAWI-Beschluss 2012/21/EU auf sozialen Wohnungsbau begrenzt, der sich auf besonders benachteiligte Gruppen bezieht. Künftig soll auch die Schaffung und Vermietung von bezahlbarem Wohnraum durch einen Betrauungsakt einbezogen werden können. Dadurch wären entsprechende Fördermaßnahmen ohne separate Genehmigung möglich.

Im Rahmen der öffentlichen Konsultation hat die Kommission dazu Anpassungen vorgestellt. Sie betreffen unter anderem die Finanzierung von Wohnraum zu reduzierten Mietpreisen. Beihilfen sollen sich dabei insbesondere auf Investitionskosten beziehen, darunter:

  • Neubau und Grundstückserwerb
  • Umbau und Sanierung bestehender Gebäude
  • Maßnahmen zur Barrierefreiheit
  • Anpassungen zur Klimawiderstandsfähigkeit

Unter bestimmten Bedingungen können laut Entwurf auch Betriebskosten einbezogen werden. Genauere Vorgaben sind im Annex zum Freistellungsbeschluss enthalten.

Klarstellungen zu bestehenden Regelungen

Der Entwurf beinhaltet zudem Präzisierungen für den sozialen Wohnungsbau, einschließlich einer Abgrenzung zu Projekten für erschwinglichen Wohnraum. Darüber hinaus schlägt die Kommission Anpassungen für weitere Bereiche vor, darunter kritische Arzneimittel sowie Luft- und Seeverkehr. Zusätzlich sind technische Aktualisierungen vorgesehen.

Die Konsultation zu den Vorschlägen läuft bis zum 4. November 2025. Nach Auswertung der Rückmeldungen soll der überarbeitete Beschluss bis Ende 2025 verabschiedet werden.

Auswirkungen auf Förderung und Wohnungswirtschaft

Mit der geplanten Erweiterung des Freistellungsbeschlusses erhalten Länder und Kommunen neue Möglichkeiten zur Förderung von Wohnraum. Programme könnten künftig nicht nur sozialen Wohnungsbau, sondern auch bezahlbaren Wohnraum umfassen. Die rechtliche Umsetzung kann nach Angaben der Quelle auf bestehenden Betrauungsmodellen basieren.

Für Wohnungsbauunternehmen jeder Rechtsform ergeben sich damit potenziell neue Förderoptionen, sofern öffentliche Mittel bereitgestellt werden. Zudem könnten Haushalte, die prüfen möchten, ob sie Anspruch auf Zuschüsse haben, etwa einen Antrag auf Wohngeld stellen. In Fällen von Mietsteigerungen steht ein Muster Widerspruch gegen Mieterhöhung zur Verfügung.