In der Europäischen Union sind am 25. November 2025 neue Vorschriften für Führerscheine sowie für die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten wirksam geworden. Die Regelungen gelten EU-weit und betreffen sowohl den Erwerb von Fahrerlaubnissen als auch Sanktionen bei schweren Verkehrsverstößen. Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen damit Verkehrssicherheit und Verwaltungsabläufe verbessert werden.
Die Kommission nennt als Ziel der Reform eine Verringerung der Zahl von Verkehrsunfällen sowie eine Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern und Behörden durch einheitlichere Verfahren. Die neuen Vorschriften wurden auf EU-Ebene beschlossen und treten nun formal in Kraft.
Aussagen der EU-Kommission
EU-Verkehrskommissar Apostolos Tzitzikostas erklärte anlässlich des Inkrafttretens der Regelungen, jeder Todesfall im Straßenverkehr sei einer zu viel. Mit den neuen Vorschriften wolle die EU dem Ziel näherkommen, bis 2050 keine Todesfälle und schweren Verletzungen auf den Straßen der Europäischen Union mehr zu verzeichnen. Diese Zielsetzung bezeichnete er als „Vision Zero“.
Die Europäische Kommission verweist darauf, dass die Maßnahmen Teil einer umfassenderen Verkehrssicherheitsstrategie auf EU-Ebene sind. Konkrete Wirkungen auf Unfallzahlen wurden in der Mitteilung nicht beziffert.
Begleitetes Fahren und Probezeit
Zu den zentralen Neuerungen gehört die Einführung einer EU-weit einheitlichen Regelung für begleitetes Fahren ab 17 Jahren. Damit erhalten Mitgliedstaaten eine gemeinsame Grundlage, um jungen Fahrerinnen und Fahrern unter bestimmten Voraussetzungen das Fahren in Begleitung zu ermöglichen.
Zudem wird eine EU-weite Probezeit für Fahranfänger eingeführt. Diese soll für neue Fahrerinnen und Fahrer in allen Mitgliedstaaten gelten und einheitliche Standards in der Anfangsphase nach Erwerb des Führerscheins schaffen. Für praktische Schritte rund um Fahrtraining und Fahrschule kann gegebenenfalls ein Kündigungsschreiben an die Fahrschule als Muster genutzt werden.
Gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten
Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die gegenseitige Anerkennung von Fahrverboten innerhalb der EU. Künftig sollen Fahrverbote, die wegen schwerer Verkehrsverstöße verhängt werden, auch dann wirksam bleiben, wenn diese Verstöße in einem anderen Mitgliedstaat begangen wurden als dem Herkunftsland der betroffenen Person.
Nach Angaben der Kommission soll damit sichergestellt werden, dass schwere Verstöße unabhängig vom Ort des Geschehens zu Konsequenzen führen. Ziel ist eine einheitlichere Durchsetzung von Sanktionen im grenzüberschreitenden Straßenverkehr.
Einführung digitaler EU-Führerscheine
Die neuen Vorschriften sehen außerdem die Einführung digitaler EU-Führerscheine vor. Diese sollen auf Mobiltelefonen oder anderen digitalen Endgeräten abrufbar sein und in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union genutzt werden können.
Die digitalen Führerscheine sollen ergänzend zu bestehenden Formen eingesetzt werden. Angaben dazu, ob und in welchem Umfang physische Führerscheine weiterhin ausgegeben werden, enthält die Mitteilung nicht. Unabhängig davon gibt es verschiedene legal nutzbare Formular-Vorlagen, etwa zur Probefahrtvereinbarung, die den Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis betreffen können.(Formulare gratis)
Zeitplan für die Anwendung
Die neuen Rechtsvorschriften müssen zunächst in nationales Recht umgesetzt werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission sollen sie vier Jahre nach dieser Umsetzung in den Mitgliedstaaten anwendbar sein.
Weitere Informationen stellte die Kommission in einer Pressemitteilung zur Einigung aus dem März 2025 sowie in den täglichen EU-Nachrichten vom 25. November 2025 zur Verfügung. Die Veröffentlichung erfolgte durch die Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.
