Expertenkommission startet Arbeit am Mietrecht

Die von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig eingesetzte Expertenkommission zum Mietrecht hat am 16. September ihre Arbeit aufgenommen. Das Gremium soll bis Ende 2026 Vorschläge für eine Reform des Mietrechts erarbeiten. Im Mittelpunkt stehen dabei eine Neufassung der Regelungen zu Mietwucher sowie eine neue Bußgeldvorschrift bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse.

Ziel: Vorschläge bis Ende 2026

Die Kommission wurde auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingerichtet. Vereinbart wurde, eine Gruppe mit Vertretern von Mieter- und Vermieterorganisationen sowie Experten aus Justiz, Wissenschaft und kommunaler Praxis einzusetzen. Bis spätestens 31. Dezember 2026 soll sie Ergebnisse vorlegen. Diese sollen als Grundlage für ein Gesetz dienen, das das Bundesjustizministerium anschließend vorbereiten will.

Zusammensetzung der Kommission

Bei der Auswahl der Mitglieder wurde auf ein ausgewogenes Verhältnis von Mieter- und Vermietervertretern geachtet. Ergänzt wird die Runde durch Fachleute aus verschiedenen Bereichen, um unterschiedliche Interessenlagen in die Arbeit einfließen zu lassen. Die Kommission wird sich künftig regelmäßig treffen.

Stellungnahme der Ministerin

Bundesjustizministerin Hubig erklärte bei der ersten Sitzung, die Kommission solle Vorschläge erarbeiten, wie die Mietpreisbremse und die Vorschriften zum Mietwucher wirksamer ausgestaltet werden könnten. Verstöße müssten spürbare Folgen haben. Darüber hinaus kündigte sie an, noch im laufenden Jahr weitere Vorhaben im Mietrecht anzugehen. Dazu zählen neue Regelungen für Indexmietverträge, möblierte Wohnungen, Kurzzeitvermietungen und Schonfristzahlungen.

Weiteres Vorgehen

Das Ministerium plant, nach Abschluss der Kommissionsarbeit einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Dieser soll auf den erarbeiteten Vorschlägen beruhen und in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden.