Frühstart-Rente: Kabinett beschließt Eckpunkte

Die Bundesregierung hat Eckpunkte für die Einführung einer sogenannten Frühstart-Rente beschlossen. Ziel ist es, Kinder und Jugendliche frühzeitig beim Aufbau einer privaten Altersvorsorge zu unterstützen. Das Vorhaben ergänzt die gesetzliche und die betriebliche Altersvorsorge und ist Teil der geplanten Reform der steuerlich geförderten privaten Vorsorge.

Nach Angaben der Bundesregierung sollen Kinder und Jugendliche mit dem Instrument früh an kapitalgedeckte Vorsorgelösungen herangeführt werden. Gleichzeitig wird ihnen staatlich finanziertes Startkapital für eine spätere private Altersvorsorge zur Verfügung gestellt.

Ausgestaltung der Förderung ab dem sechsten Lebensjahr

Vorgesehen ist, dass Eltern für ihre Kinder ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr ein individuelles Altersvorsorgedepot eröffnen können. Dieses Depot ist kapitalgedeckt und privatwirtschaftlich organisiert und kann bei einem Anbieter nach Wahl der Eltern geführt werden.

Für jedes berechtigte Kind soll monatlich eine staatliche Förderung in Höhe von zehn Euro in dieses Depot eingezahlt werden. Diese sogenannte Frühstart-Renten-Prämie kann durch zusätzliche private Einzahlungen ergänzt werden. Auf diese Weise entsteht ein individuelles Vorsorgekapital für das Kind, das Bestandteil einer langfristigen privaten Altersvorsorge sein kann, etwa im Rahmen bestehender Rentenversicherungen.

Anschluss an private Altersvorsorge ab Volljährigkeit

Mit dem Erreichen der Volljährigkeit sollen die bestehenden Depots in die dann verfügbaren Angebote der privaten Altersvorsorge übergehen. Nach Darstellung der Bundesregierung ist ein unkomplizierter Übergang vorgesehen, der den Anschluss an steuerlich geförderte Vorsorgeformen sicherstellen soll.

Die im Depot erzielten Erträge bleiben bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei. Die Auszahlung ist für den Zeitpunkt des Renteneintritts vorgesehen. In diesem Zusammenhang können bestehende Versicherungsverträge überprüft oder angepasst werden.

Auffanglösung bei fehlender Depoteröffnung

Auch Kinder, für die kein Vorsorgedepot eröffnet wird, sollen von der Förderung profitieren. In diesen Fällen ist eine staatliche Auffanglösung vorgesehen. Die nicht genutzten Förderbeträge werden jahrgangsweise gesammelt und angelegt.

Diese Mittel können später nachträglich auf individuelle Frühstart-Renten-Depots oder andere Altersvorsorgeverträge übertragen werden.

Geplanter Start und zeitlicher Rahmen

Das beschlossene Eckpunktepapier bildet die Grundlage für einen Gesetzentwurf, den die Bundesregierung im Jahr 2026 verabschieden will. Ziel ist ein rückwirkendes Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2026.

Als erster Jahrgang sollen Kinder profitieren, die zum Programmstart sechs Jahre alt sind. Dies betrifft den Geburtsjahrgang 2020. Die Auszahlung der staatlichen Förderbeträge soll in diesen Fällen ebenfalls rückwirkend erfolgen.