Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den Verbraucherschutz bei Online-Verträgen stärken soll. Künftig müssen Anbieter eine klar erkennbare Schaltfläche bereitstellen, über die Verträge mit einem Klick widerrufen werden können.
Der Entwurf sieht Änderungen im Verbrauchervertragsrecht, im Versicherungsvertragsrecht sowie im Behandlungsvertragsrecht vor. Ziel ist es, Vertragsabschlüsse im Internet transparenter zu gestalten und die Rechte der Verbraucher zu sichern.
Neue Vorgaben für Finanzdienstleister
Ein weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs betrifft Finanzdienstleistungen. Anbieter müssen künftig eine „angemessene Erläuterung“ der Vertragsinhalte sicherstellen. Im Online-Bereich haben Kunden außerdem die Möglichkeit, eine direkte persönliche Kontaktaufnahme einzufordern.
Der Widerruf von Verträgen über Finanzdienstleistungen wird zeitlich begrenzt. Er soll künftig nur innerhalb von zwölf Monaten und 14 Tagen möglich sein. Für Lebensversicherungen wird eine Frist von 24 Monaten und 30 Tagen festgelegt. Damit soll eine klare Regelung geschaffen werden, um lange Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Digitalisierung und Vertragsunterlagen
Unternehmen sollen Vertragsbedingungen nicht mehr zwingend in Papierform bereitstellen müssen. Mit dieser Änderung trägt die Bundesregierung dem zunehmenden Trend zur Digitalisierung Rechnung.
Anspruch auf Patientenakte
Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen für den Gesundheitsbereich. Patienten sollen künftig grundsätzlich Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Patientenakte haben. Damit setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs um.
