Geografische Herkunftsangaben für Agrarprodukte, handwerkliche und industrielle Erzeugnisse sollen künftig besser geschützt werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett beschlossen hat. Federführend waren das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH).
Geografische Angaben beziehen sich auf Produkte, deren Eigenschaften oder Ansehen auf ihren Ursprung in einem bestimmten Gebiet zurückzuführen sind.
EU-weiter Schutz für Handwerk und Industrie
Erstmals wird auf europäischer Ebene auch für handwerkliche und industrielle Produkte ein Schutzsystem eingeführt. Justizministerin Stefanie Hubig erklärte, damit werde eine klare Orientierung für Verbraucher geschaffen. Sie nannte als Beispiele Uhren aus Glashütte und Geigen aus Mittenwald.
Landwirtschaftsminister Alois Rainer betonte die Bedeutung regionaler Produkte wie schwäbische Spätzle, Lübecker Marzipan oder Münchner Bier. Diese stünden nicht nur für wirtschaftliche Werte, sondern auch für regionale Identität, sagte er.
Anpassung an neue EU-Verordnungen
Der Gesetzentwurf setzt zwei neue EU-Verordnungen um. Diese reformieren das bestehende Schutzsystem für landwirtschaftliche Erzeugnisse, Wein und Spirituosen und erweitern es auf handwerkliche sowie industrielle Produkte.
Für den Agrarbereich sieht der Entwurf vor, dass die Zuständigkeiten künftig gebündelt bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) liegen. Zuvor waren sowohl die BLE als auch das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) verantwortlich. Ziel ist eine Vereinfachung von Rechts- und Verwaltungsverfahren.
Neue Regeln für Antrag und Kontrolle
Das Agrargeoschutz-Durchführungsgesetz bündelt die Vorschriften zum Antragsverfahren, überarbeitet die Kontrollverfahren und stärkt die Rolle von Erzeugervereinigungen. Ergänzend werden Regelungen zu Nachhaltigkeitsaspekten und zur Bekämpfung von Missbrauch im Internethandel eingeführt.
Für handwerkliche und industrielle Produkte ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen: Anträge werden zunächst beim DPMA eingereicht, das die fachliche Prüfung übernimmt und die Unterlagen anschließend an das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) weiterleitet. Gegen Entscheidungen des DPMA kann beim Bundespatentgericht Beschwerde eingelegt werden.
Durchsetzung und Online-Handel
Der Entwurf enthält privatrechtliche Durchsetzungsinstrumente wie Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche. Zusätzlich ist die widerrechtliche Nutzung geografischer Angaben mit Bußgeldern bewehrt.
Die zuständigen Landesbehörden erhalten Kontroll- und Marktüberwachungsbefugnisse. Dazu gehören das Betreten von Geschäftsräumen, die Entfernung unzulässiger Kennzeichnungen sowie verdeckte Testkäufe („Mystery Shopping“) im Online-Handel. Verstöße im Internet gelten zudem als rechtswidrige Inhalte im Sinne des Digital Services Act. Dadurch werden auch Plattformbetreiber verpflichtet, wirksame Melde- und Abhilfeverfahren einzurichten.
