Immobilienverträge werden digitalisiert

Grundstückskaufverträge sollen künftig vollständig digital abgewickelt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) am Mittwoch veröffentlicht. Der Entwurf sieht vor, dass der Austausch von Dokumenten und Informationen zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung elektronisch erfolgt. Bislang werden diese Prozesse weitgehend postalisch abgewickelt.

Auch die gerichtliche Genehmigung notarieller Rechtsgeschäfte sowie steuerliche Anzeigepflichten der Notare sollen künftig digital erfüllt werden. Ziel ist es, Abläufe zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Elektronischer Austausch über EGVP und ELSTER

Die im Baugesetzbuch, Grundstückverkehrsgesetz und der Grundstückverkehrsordnung vorgesehenen Anzeigen, Anträge und Genehmigungen sollen ausschließlich elektronisch übermittelt werden. Gleiches gilt für den Austausch zwischen Notaren und Gerichten sowie zwischen Notaren und der Finanzverwaltung.

Für die Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden ist das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Infrastruktur für den verschlüsselten Dokumentenaustausch zwischen registrierten Teilnehmern. Steuerliche Daten sollen über die Plattform ELSTER übermittelt werden, die bereits für den Austausch mit Finanzbehörden genutzt wird.

Stufenweise Einführung bis spätestens 2028

Die Einführung der elektronischen Kommunikation erfolgt in mehreren Schritten. Für den Austausch zwischen Notaren und Verwaltungsbehörden legen die Länder per Rechtsverordnung die genauen Zeitpunkte fest. Diese dürfen nicht über den 1. Januar 2027 hinausreichen. Der Austausch zwischen Notaren und Gerichten wird mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend.

Im Bereich der Finanzverwaltung soll die Umstellung stufenweise erfolgen. Zunächst betrifft sie die Veräußerungsanzeige der Notare. Spätestens zum 1. Januar 2028 soll auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung elektronisch übermittelt werden. Weitere steuerliche Anzeigen folgen, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände übermittelt und auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht. Diese können bis zum 15. August 2025 Stellungnahmen abgeben, die ebenfalls online zugänglich gemacht werden.

Ein ähnlicher Entwurf war bereits in der vergangenen Legislaturperiode eingebracht worden. Damals wurde das Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen.