Unverlangte Werbeanrufe führen zunehmend zu Forderungen für Verträge, die nie abgeschlossen wurden. Betroffene berichten, dass sie während des Gesprächs gezielt dazu gedrängt werden, ein eindeutiges „Ja“ auszusprechen. Kurz darauf erhalten sie Vertragsunterlagen oder Rechnungen, obwohl kein bewusster Vertragsabschluss erfolgt ist.
Manipulierte Telefonmitschnitte als Grundlage für Forderungen
In einzelnen Fällen wird nach Angaben von Verbraucherzentralen das Gespräch so zusammengeschnitten, dass ein bejahendes Wort an eine passende Stelle gesetzt wird. Auf dieser Basis versenden Unternehmen anschließend Zahlungsaufforderungen oder Vertragsbestätigungen.
Verbraucher müssen solche Rechnungen nicht bezahlen, wenn kein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist. Es wird jedoch empfohlen, die Forderung schriftlich zurückzuweisen, anstatt sie zu ignorieren. Dafür stehen standardisierte Musterbrief Forderungsabwehr zur Verfügung.
Gesetz schreibt schriftliche Bestätigung bei vielen Verträgen vor
Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Anforderungen für Vertragsabschlüsse am Telefon verschärft. Viele Verträge mit Laufzeit werden erst wirksam, wenn der Verbraucher einer schriftlichen Zusammenfassung ausdrücklich zugestimmt hat. Ein bloßes „Ja“ am Telefon reicht dafür nicht mehr aus.
Diese Regelung betrifft insbesondere:
- Energielieferverträge (Strom und Gas),
- Internet-, Telefon- und Mobilfunkverträge,
- Verträge über Gewinnspielteilnahmen,
- Verträge mit Lotterieanbietern.
Verhalten bei Werbeanrufen
Um Missverständnisse zu vermeiden, raten Verbraucherschützer, Fragen am Telefon nicht mit einem einzelnen „Ja“ zu beantworten, sondern in vollständigen Sätzen. Auf die Frage „Können Sie mich hören?“ kann etwa mit „Ich höre Sie“ reagiert werden.
Zudem empfiehlt es sich, den Namen und das Unternehmen des Anrufers sowie Datum, Uhrzeit und Inhalt des Gesprächs zu notieren. Diese Informationen können bei einer Beschwerde bei der Verbraucherzentrale oder der Bundesnetzagentur hilfreich sein.
Für den Fall, dass eine Forderung auftaucht, kann zusätzlich ein Musterbrief Rückforderung genutzt werden, um zu viel gezahlte Beträge zurückzufordern.
Kontobewegungen prüfen und schnell reagieren
Wurden während eines Werbeanrufs persönliche Daten wie Kontoverbindungen genannt, sollten die eigenen Bankbewegungen aufmerksam überwacht werden. Bei nicht nachvollziehbaren Abbuchungen ist umgehend die Bank zu kontaktieren.
Wer eine Rechnung für einen nicht bewusst abgeschlossenen Vertrag erhält, kann sich an die Verbraucherzentrale wenden. Dort wird Unterstützung bei der rechtlichen Klärung und bei der Formulierung von Widersprüchen angeboten.
