Das Bundesamt für Justiz (BfJ) nutzt das elektronische Kommunikationssystem „iSupport“ in grenzüberschreitenden Unterhaltsverfahren künftig auch im Austausch mit Ungarn. Zuvor war das System in einem Pilotprojekt zwischen Deutschland und Schweden eingeführt worden. Erste Ersuchen an die ungarische Seite wurden inzwischen erfolgreich übermittelt.
Digitalisierung im internationalen Rechtsverkehr
„iSupport“ wurde im Auftrag der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) entwickelt und Anfang 2024 beim BfJ eingeführt. Das System ermöglicht den sicheren elektronischen Austausch von Daten und Dokumenten zwischen Zentralen Behörden. Ziel ist eine schnellere und effizientere Bearbeitung von Unterhaltsanträgen. Nach Angaben des BfJ profitieren davon unmittelbar die Unterhaltsberechtigten.
Das Projekt wird vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) sowie dem BfJ finanziell unterstützt. Die Europäische Union übernahm einen Großteil der Entwicklungskosten. Grundlage der gesicherten Kommunikation ist die e-CODEX-Technologie (e-Justice Communication via Online Data Exchange), die auch für die elektronische justizielle Zusammenarbeit innerhalb der EU genutzt wird. Das System entspricht den Vorgaben der im Dezember 2023 verabschiedeten EU-Digitalisierungsverordnung. Weitere Staaten bereiten derzeit einen Anschluss an „iSupport“ vor.
Unterstützung in Unterhaltsfällen
Das BfJ fungiert als deutsche Zentrale Behörde für grenzüberschreitende Unterhaltsverfahren auf Grundlage des Haager Unterhaltsübereinkommens und der EG-Unterhaltsverordnung. Es unterstützt unter anderem Kinder, Alleinerziehende und Jugendämter bei der Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Durch die Tätigkeit des Amtes können öffentliche Haushalte entlastet werden, etwa durch die Rückforderung von Unterhaltsvorschüssen oder Sozialleistungen.
Aktuell sind beim Bundesamt mehr als 10 000 grenzüberschreitende Unterhaltsfälle in Bearbeitung. Weitere Informationen zu den Aufgaben des BfJ im Bereich Auslandsunterhalt sind auf der Internetseite der Behörde abrufbar.
