Justizministerium plant elektronische Fußfesseln gegen häusliche Gewalt

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der den Schutz vor häuslicher Gewalt ausweiten soll. Vorgesehen sind neue Befugnisse für Familiengerichte, darunter die Möglichkeit, elektronische Fußfesseln anzuordnen und Gewalttäter zur Teilnahme an Anti-Gewalt-Trainings zu verpflichten.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, Ziel sei es, den Schutz von Betroffenen, insbesondere Frauen, zu verbessern. Elektronische Fußfesseln könnten nach ihren Worten Leben retten. Erfahrungen aus Spanien hätten gezeigt, dass das Modell wirksam sei. Hubig kündigte an, den Kampf gegen häusliche Gewalt in dieser Wahlperiode zu einem Schwerpunkt der Rechtspolitik zu machen.

Änderungen im Gewaltschutzgesetz

Der Entwurf sieht Anpassungen des Gewaltschutzgesetzes vor, das von Familiengerichten angewendet wird. Diese können bereits heute auf Antrag von Betroffenen Schutzmaßnahmen erlassen, wie etwa Kontakt- oder Näherungsverbote.

Neu ist die Möglichkeit, in sogenannten Hochrisikofällen elektronische Fußfesseln anzuordnen. Damit soll verhindert werden, dass sich Täter unbemerkt den geschützten Personen nähern. Auf Wunsch soll Betroffenen ein GPS-Gerät zur Verfügung gestellt werden, das eine Warnmeldung auslöst, sobald ein Täter gegen ein Annäherungsverbot verstößt.

Anti-Gewalt-Trainings und höhere Strafen

Neben den Fußfesseln sollen Familiengerichte künftig auch Anti-Gewalt-Trainings für Täter anordnen können. Diese sozialen Trainingskurse sollen Wege aufzeigen, Konflikte ohne Gewalt zu lösen.

Darüber hinaus sieht der Entwurf schärfere Sanktionen vor: Verstöße gegen Gewaltschutzanordnungen sollen künftig mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden können. Bislang liegt das Strafmaß bei maximal zwei Jahren.

Zugriff auf das Waffenregister

Ein weiterer Punkt betrifft den Zugang zum nationalen Waffenregister. Familiengerichte sollen künftig entsprechende Auskünfte einholen dürfen, um Gefährdungsanalysen in Gewaltschutz- und Kindschaftsverfahren zu verbessern.

Weiteres Verfahren

Der Gesetzentwurf wurde an Länder und Verbände verschickt und auf der Internetseite des Ministeriums veröffentlicht. Stellungnahmen können bis zum 19. September 2025 eingereicht werden. Diese sollen ebenfalls auf der Internetseite des BMJV veröffentlicht werden.