Kabinett beschließt Betriebsrentenstärkungsgesetz

Die Bundesregierung hat das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz auf den Weg gebracht. Mit dem Beschluss setzt das Kabinett ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Ziel ist es, die betriebliche Altersvorsorge für mehr Beschäftigte zugänglich zu machen.

Derzeit verfügen rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten über eine Betriebsrente. Besonders in kleinen und mittleren Unternehmen sowie bei Beschäftigten mit geringem Einkommen ist sie bislang weniger verbreitet.

Änderungen im Arbeits-, Steuer- und Finanzaufsichtsrecht

Das neue Gesetz sieht Anpassungen in mehreren Bereichen vor. Dazu gehören unter anderem:

  • Ausbau des Sozialpartnermodells: Seit 2018 können Betriebsrenten auf Basis von Tarifverträgen organisiert werden. Künftig sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen und deren Beschäftigte teilnehmen können.
  • Mehr Flexibilität beim Arbeitgeberwechsel: Anwartschaften auf eine Betriebsrente sollen künftig einfacher übertragbar oder in Versorgungseinrichtungen belassen werden können.
  • Neue Möglichkeiten für Kapitalanlagen: Pensionskassen erhalten erweiterte Spielräume, um höhere Renditen und damit höhere Betriebsrenten zu erzielen.

Steuerliche Förderung und Bürokratieabbau

Auch im Steuerrecht sind Änderungen vorgesehen. Die Einkommensgrenze für die steuerliche Förderung von Geringverdienern wird angehoben. Zudem steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss.

Darüber hinaus soll die betriebliche Altersversorgung stärker digitalisiert werden, um Unternehmen von administrativen Belastungen zu entlasten.

Stellungnahmen aus der Bundesregierung

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas erklärte, Betriebsrenten seien besonders effizient und sicher, wenn sie auf kollektiver Grundlage organisiert würden. „Gute Betriebsrenten tragen zur Lebensqualität im Alter bei“, sagte Bas.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil bezeichnete die Betriebsrente als „wichtige Säule neben der gesetzlichen Rente“. Sie trage dazu bei, dass Menschen nach einem langen Arbeitsleben von ihrer Rente leben könnten, so Klingbeil.