Kabinett beschließt Gerichtsreform

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der gerichtlichen Zuständigkeiten beschlossen. Ziel ist es, die Aufgaben zwischen Amts- und Landgerichten neu zu ordnen und die Spezialisierung der Justiz zu fördern.

Künftig sollen Amtsgerichte in Zivilverfahren bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro entscheiden. Bisher lag die Grenze bei 5.000 Euro. Zudem sollen bestimmte Rechtsstreitigkeiten – etwa aus dem Nachbarrecht – unabhängig vom Streitwert generell den Amtsgerichten zugewiesen werden.

Erweiterte Zuständigkeit für Amtsgerichte

Die Anhebung der Streitwertgrenze erfolgt nach Angaben der Bundesregierung, um die seit mehr als 30 Jahren nicht angepasste Regelung an die Geldwertentwicklung anzupassen. Damit soll die Zahl der zivilrechtlichen Verfahren vor den Amtsgerichten wieder steigen. Deutschlandweit gibt es über 600 Standorte, die Bürgern den Zugang zum Recht wohnortnah ermöglichen.

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig erklärte, mit der Neuregelung werde die Arbeit der Amtsgerichte gestärkt. Gleichzeitig solle die Spezialisierung an den Landgerichten ausgeweitet werden.

Neue Spezialisierungen bei den Gerichten

Bestimmte Verfahren werden künftig unabhängig vom Streitwert entweder den Amts- oder Landgerichten zugeordnet.

  • Amtsgerichte: Zuständigkeit für nachbarrechtliche Streitigkeiten, da hier die örtliche Nähe von besonderer Bedeutung sei.
  • Landgerichte: Zuständigkeit für Veröffentlichungsstreitigkeiten, Vergabeverfahren sowie Streitigkeiten aus Heilbehandlungen.

Bei Veröffentlichungsstreitigkeiten sollen Ansprüche aus dem Presserecht oder wegen Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und in der Presse erfasst werden. Im Vergaberecht fallen darunter Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit fehlerhaften öffentlichen Auftragsvergaben. Streitigkeiten aus Heilbehandlungen betreffen Verfahren über Ansprüche infolge ärztlicher Behandlungsfehler, wie etwa ein Antrag auf Festsetzung von Kindesunterhalt, der ebenfalls vor dem Amtsgericht eingereicht wird.

Ziel der Neuregelung

Mit der Reform sollen Verfahren bürgernah und zugleich effizient bearbeitet werden. Der Gesetzentwurf stammt aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und wurde nun vom Kabinett beschlossen.

Der vollständige Entwurf ist auf den Seiten des Ministeriums abrufbar.