Kabinett beschließt Gesetz zur Schuldnerberatung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung des Zugangs zu Schuldnerberatungsstellen verabschiedet. Der Entwurf stammt aus dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und wurde am Mittwoch vom Kabinett beschlossen. Er dient der Umsetzung europäischer Vorgaben zur Schuldnerberatung und ergänzt den ebenfalls verabschiedeten Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie.

Umsetzung von EU-Vorgaben

Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie muss bis zum 20. November 2025 in deutsches Recht übertragen werden und ist ab dem 20. November 2026 in den Mitgliedstaaten anzuwenden. Sie verpflichtet die Staaten, eine unabhängige Schuldnerberatung für Personen mit finanziellen Schwierigkeiten vorzuhalten. Für diese Beratung darf nur ein begrenztes Entgelt verlangt werden. Zudem müssen die Mitgliedstaaten der Europäischen Kommission regelmäßig melden, wie viele Einrichtungen zur Verfügung stehen.

Schuldnerberatung in Deutschland

Derzeit existieren in Deutschland fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen, überwiegend in kommunaler oder gemeinnütziger Trägerschaft. Diese Einrichtungen arbeiten größtenteils unentgeltlich. Um diese Praxis nicht zu beeinträchtigen, sieht der Gesetzentwurf vor, dass Schuldnerberatung in der Regel kostenlos bleibt und nur gegen ein begrenztes Entgelt erfolgen darf. Wer eine Vorlage etwa für ein Schuldanerkenntnis benötigt, findet auf Formulare-Gratis.de passende Muster.

Aufgaben der Länder und Anforderungen an Anbieter

Die konkrete Ausgestaltung der Zugangsregelungen sollen die Bundesländer selbst bestimmen. Zusätzlich legt der Gesetzentwurf Anforderungen an die Anbieter von Schuldnerberatung fest. Ihre Unabhängigkeit soll gewährleistet werden, um Interessenkonflikte auszuschließen und das Ziel einer wirksamen Schuldenregulierung zu unterstützen. Im Rahmen davon kann eine Zahlungsvereinbarung in Raten hilfreich sein, wie sie ebenfalls als Muster auf Formulare-Gratis.de angeboten wird.

Darüber hinaus ist eine jährliche Berichtspflicht vorgesehen. Die zuständigen Stellen müssen demnach regelmäßig Angaben zur Zahl der Schuldnerberatungsstellen machen.