Kabinett beschließt Reform der privaten Altersvorsorge

Das Bundeskabinett hat am 17. Dezember 2025 eine Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge beschlossen. Ziel ist es, die private Vorsorge neben der gesetzlichen Rente und der betrieblichen Altersversorgung neu auszugestalten. Bundestag und Bundesrat müssen dem Gesetz noch zustimmen.

Nach Angaben der Bundesregierung soll die private Altersvorsorge künftig flexibler gestaltet werden. Sie wird weiterhin als ergänzender Baustein zur Absicherung im Alter vorgesehen, insbesondere für Fälle, in denen gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge nicht ausreichen.

Ersatz der Riester-Rente durch neue Produkte

Kern der Reform ist die Ablösung der bisherigen Riester-Rente. Diese soll durch neue Altersvorsorgeprodukte ersetzt werden, die ohne verpflichtende Garantien auskommen können. Die steuerliche Förderung wird dabei auch für ein Altersvorsorgedepot geöffnet, das Kapitalmarktanlagen erlaubt.

Nach Darstellung der Bundesregierung können Vorsorgesparer damit unter anderem in breit gestreute Kapitalanlagen investieren. Für Personen mit höherem Sicherheitsbedürfnis sollen weiterhin Produkte mit Garantien angeboten werden.

Standardprodukt und flexiblere Auszahlungsphase

Zur besseren Orientierung soll ein einheitliches Standardprodukt eingeführt werden. Dieses soll kostengünstig sein und bei allen Anbietern von Altersvorsorgeprodukten verfügbar sein. Details zur konkreten Ausgestaltung wurden in der Vorlage nicht genannt.

In der Auszahlungsphase sieht die Reform mehr Wahlmöglichkeiten vor. Neben lebenslangen Rentenzahlungen sollen künftig auch Zeitrenten angeboten werden.

Frühstart-Rente für Kinder und Jugendliche

Parallel zur Reform der privaten Altersvorsorge hat das Kabinett Eckpunkte für eine sogenannte Frühstart-Rente beschlossen. Nach Angaben der Bundesregierung sollen Kinder und Jugendliche künftig ein staatlich finanziertes Startkapital erhalten, das für eine private Altersvorsorge vorgesehen ist.

Ziel dieses Instruments ist es laut Kabinettsbeschluss, frühzeitig Vermögensaufbau für das Alter zu ermöglichen. Weitere Einzelheiten zur praktischen Umsetzung wurden nicht ausgeführt.

Anpassung der staatlichen Zulagenförderung

Die bestehende Zulagenförderung wird im Zuge der Reform neu geregelt. Künftig sollen jährlich bis zu 1.800 Euro an Eigenbeiträgen förderfähig sein. Für Einzahlungen bis 1.200 Euro beträgt die staatliche Zulage 30 Cent je eingezahltem Euro, für weitere 600 Euro 20 Cent je Euro.

Damit ergibt sich eine maximale Zulage von 480 Euro pro Jahr. Darüber hinausgehende Einzahlungen sind möglich, die Zulage erhöht sich dadurch jedoch nicht.

Zusätzliche Förderung für Familien und Berufseinsteiger

Eltern erhalten nach den neuen Regelungen eine zusätzliche Förderung. Pro Kind werden 25 Cent je eingezahltem Euro gewährt, begrenzt auf maximal 300 Euro im Jahr. Diese Förderung ergänzt die allgemeine Zulage.

Der bereits bestehende Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro bleibt nach Angaben der Bundesregierung unverändert bestehen.

Umgang mit bestehenden Riester-Verträgen

Bereits abgeschlossene Riester-Verträge bleiben von der Reform unberührt. Sparer können ihre bestehenden Verträge weiterhin besparen. Eine automatische Kündigung oder Umstellung ist nicht vorgesehen.

Ab dem Jahr 2027 sollen allerdings keine neuen Verträge nach dem bisherigen Riester-Modell mehr abgeschlossen werden können.

Wechselmöglichkeiten und Zeitplan

Ein freiwilliger Wechsel vom bestehenden Riester-Vertrag in das neue Altersvorsorgedepot soll möglich sein. Zudem ist vorgesehen, den Wechsel des Anbieters künftig zu erleichtern.

Die neuen Produkte der privaten Altersvorsorge sollen nach dem aktuellen Zeitplan ab dem 1. Januar 2027 verfügbar sein. Weitere Details sollen im weiteren Gesetzgebungsverfahren konkretisiert werden.