Kabinett beschließt Reform der Produkthaftung

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts beschlossen. Ziel der Reform ist es, das bestehende Haftungsrecht an veränderte technische Rahmenbedingungen anzupassen, insbesondere an die zunehmende Bedeutung digitaler und vernetzter Produkte. Der Entwurf sieht vor, dass künftig auch Software und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz unter die Produkthaftung fallen.

Nach Angaben der Bundesregierung soll damit die jüngst überarbeitete EU-Produkthaftungsrichtlinie vollständig in deutsches Recht umgesetzt werden. Die Anpassung betrifft sowohl den Produktbegriff als auch die Haftungsverantwortung entlang internationaler Liefer- und Wertschöpfungsketten.

Erweiterung des Produktbegriffs

Nach dem Gesetzentwurf soll Software künftig ausdrücklich als eigenständiges Produkt gelten. Hintergrund ist, dass Software nicht mehr nur unterstützend eingesetzt wird, sondern in vielen Fällen zentrale Funktionen von Produkten steuert oder selbstständig Leistungen erbringt. Auch Systeme der Künstlichen Intelligenz sollen in den Anwendungsbereich der Produkthaftung einbezogen werden.

Das Produkthaftungsrecht regelt bislang die Haftung von Herstellern für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Durch die Erweiterung des Produktbegriffes sollen Schäden, die auf fehlerhafte Software oder KI-Anwendungen zurückzuführen sind, ebenfalls unter diese Regelungen fallen. Im Alltag kann es hilfreich sein, rechtliche Verantwortlichkeiten schriftlich zu regeln, etwa über eine Mitteilung an die KFZ-Versicherung (Abmeldung).

Haftung bei Veränderung und Wiederaufbereitung von Produkten

Der Gesetzentwurf berücksichtigt zudem die zunehmende Wiederaufbereitung und Weiterverwendung von Produkten. Künftig sollen Personen oder Unternehmen, die ein Produkt nach dem erstmaligen Inverkehrbringen wesentlich verändern, unter bestimmten Voraussetzungen wie Hersteller haften.

Dies gilt insbesondere für Fälle, in denen Produkte im Rahmen der Wiederaufbereitung technisch angepasst oder funktional verändert werden. Nach Darstellung der Bundesregierung soll damit sichergestellt werden, dass die Haftung dort greift, wo die maßgebliche Verantwortung für mögliche Produktfehler liegt.

Ausweitung der Haftung entlang globaler Lieferketten

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft Produkte, deren Hersteller ihren Sitz außerhalb der Europäischen Union haben. In solchen Fällen ist es für Geschädigte häufig schwierig, Ansprüche direkt gegen den Hersteller durchzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht daher eine Ausweitung des Kreises der haftenden Personen vor.

Neben Herstellern können unter bestimmten Voraussetzungen auch weitere Wirtschaftsakteure wie Importeure oder Lieferanten in Anspruch genommen werden. Damit soll die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen verbessert werden, wenn der eigentliche Hersteller nicht erreichbar oder rechtlich schwer greifbar ist. In vielen rechtlichen Situationen kann es sinnvoll sein, spezifische Formulare und Musterbriefe zur Dokumentation von Ansprüchen oder Meldungen zu nutzen.

Erleichterungen im Beweisrecht

Ergänzend enthält der Gesetzentwurf Regelungen zu beweisrechtlichen Erleichterungen. Diese sollen es Geschädigten ermöglichen, ihre Ansprüche wirksamer geltend zu machen. Gleichzeitig soll der Schutz von Geschäftsgeheimnissen gewahrt bleiben.

Die Bundesregierung geht davon aus, dass diese Regelungen die Rechtsdurchsetzung in komplexen technischen Sachverhalten erleichtern, ohne dabei bestehende Schutzmechanismen für Unternehmen aufzuheben.

Parlamentarisches Verfahren als nächster Schritt

Nach dem Kabinettsbeschluss wird der Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Dort erfolgt die weitere Beratung und mögliche Anpassung durch den Deutschen Bundestag.

Mit der Reform des Produkthaftungsrechts soll nach Angaben der Bundesregierung sowohl für Unternehmen als auch für Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Rechtssicherheit geschaffen werden, insbesondere im Zusammenhang mit digital vernetzten Produkten und veränderten Produktions- und Vertriebsstrukturen.