Kabinett beschließt Steueränderungsgesetz 2025

Das Bundeskabinett hat das Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedet. Ziel ist die finanzielle Entlastung von Bürgern und Unternehmen. Der Entwurf umfasst unter anderem eine einheitliche Erhöhung der Entfernungspauschale, eine dauerhafte Mobilitätsprämie sowie eine Senkung der Umsatzsteuer für Gastronomiebetriebe.

Erhöhung der Entfernungspauschale

Zum 1. Januar 2026 wird die Entfernungspauschale einheitlich auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer festgelegt. Bislang galt dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer. Arbeitnehmer mit einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche können dadurch 176 Euro zusätzliche Werbungskosten pro Jahr geltend machen. Bei 20 Kilometern sind es 352 Euro, bei fünf Kilometern 88 Euro. Die Steuerentlastung beläuft sich 2026 auf rund 1,1 Milliarden Euro, ab 2027 auf jährlich etwa 1,9 Milliarden Euro.

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Lars Klingbeil erklärte dazu: „Mit der Erhöhung der Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten gefahrenen Kilometer schaffen wir mehr Gerechtigkeit zwischen Stadt und Land.“

Dauerhafte Mobilitätsprämie und Umsatzsteuersenkung

Die bisher befristete Mobilitätsprämie für Steuerpflichtige mit geringen Einkommen wird dauerhaft fortgeführt. Damit erhalten Berechtigte auch nach 2026 Anspruch auf diese Förderung.

Zudem sinkt der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen – ausgenommen Getränke – ab dem 1. Januar 2026 von 19 auf 7 Prozent. Davon profitieren neben Restaurants auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Unternehmen sowie Einrichtungen wie Kitas, Schulen und Krankenhäuser. Laut Bundesregierung bedeutet dies eine jährliche Entlastung von rund 3,6 Milliarden Euro.

Änderungen bei Umsatzsteuer und Zoll

Das Gesetz sieht vor, dass die elektronische Mitteilung über nicht weitergeleitete Anträge auf Vorsteuervergütung künftig ohne Zustimmung des inländischen Unternehmers erfolgt. Hintergrund ist eine Anpassung an die neue Fassung des § 122a der Abgabenordnung.

Darüber hinaus werden rechtliche Grundlagen für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer im Rahmen der Zentralen Zollabwicklung geschaffen.

Rechtsklarheit bei Sonderabschreibungen

Eine Aktualisierung von Verweisen auf die De-minimis-Verordnung betrifft die Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau nach § 7b EStG sowie die Forschungszulage. Dies dient laut Entwurf der Umsetzung der neuen EU-Vorgaben und soll Rechtssicherheit gewährleisten.

Cuxhaven-Gesetz und Agrardiesel

Parallel zum Steueränderungsgesetz hat das Kabinett auch den Entwurf für das sogenannte Cuxhaven-Gesetz beschlossen. Es beinhaltet die Auflösung der Freizone Cuxhaven sowie eine vollständige Wiedereinführung der Energiesteuerentlastung für die Land- und Forstwirtschaft.

Die Steuerentlastung für Agrardiesel soll ab 1. Januar 2026 gelten und umfasst auch dem Gasöl gleichgestellte Energieerzeugnisse. Laut Bundesregierung soll dies Betrieben in einem von Preisschwankungen geprägten Markt Planungssicherheit geben und die Produktion in ländlichen Regionen stabilisieren.