Die Bundesregierung hat am 21. Januar 2026 den Entwurf eines Gesetzes beschlossen, mit dem zentrale Verwaltungsverfahren weiter vereinfacht und digitalisiert werden sollen. Der Gesetzentwurf trägt den Titel „Gesetz zur Ausweitung der notariellen Online-Verfahren im Gesellschafts- und Registerrecht, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung“.
Ziel des Vorhabens ist es, bestehende analoge Abläufe durch digitale Verfahren zu ergänzen und damit Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Der Gesetzentwurf umfasst mehrere Regelungsbereiche, von denen zwei im Mittelpunkt stehen: die Ausweitung notarieller Online-Verfahren sowie die Einführung des Führungszeugnisses.
Ausweitung notarieller Online-Verfahren
Notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen sind in zahlreichen gesellschafts- und unternehmensrechtlichen Vorgängen erforderlich. Dazu zählen unter anderem Unternehmensgründungen sowie Eintragungen in öffentliche Register. Nach Angaben der Bundesregierung sollen künftig weitere dieser Verfahren vollständig digital durchgeführt werden können.
Die geplanten Änderungen sehen vor, dass bestimmte notarielle Vorgänge per Videokonferenz abgewickelt werden dürfen. Dadurch entfällt in diesen Fällen der persönliche Gang zum Notariat oder zu Behörden. Die Durchführung soll rechtssicher erfolgen und in bestehende registerrechtliche Abläufe integriert werden.
Mit der Ausweitung der Online-Verfahren sollen digitale Gründungs- und Registerprozesse erleichtert und beschleunigt werden. Bereits bestehende digitale Angebote im Notarwesen werden damit auf zusätzliche Anwendungsfälle ausgeweitet.
Einführung eines digitalen Führungszeugnisses
Ein weiterer zentraler Bestandteil des Gesetzes ist die Digitalisierung des Führungszeugnisses. Nach Angaben der Bundesregierung werden in Deutschland jährlich rund fünf Millionen Führungszeugnisse ausgestellt. Das private Führungszeugnis wird bislang nahezu ausschließlich in Papierform ausgegeben.
Dieses Verfahren ist nach Darstellung der Bundesregierung mit Wartezeiten und Medienbrüchen verbunden. Der Gesetzentwurf schafft nun die rechtliche Grundlage dafür, Führungszeugnisse künftig auch in digitaler Form bereitzustellen.
Das Führungszeugnis gehört zu den häufig nachgefragten Dokumenten in Verwaltungsprozessen, etwa bei behördlichen Anträgen oder im Rahmen von Genehmigungsverfahren. Der sogenannte Echtbetrieb des digitalen Führungszeugnisses soll noch im Jahr 2026 beginnen.
Weitere Hinweise zum Gesetzgebungsverfahren
Die Gesetzesmaterialien zu dem Kabinettsbeschluss sind auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz veröffentlicht. Das Gesetzgebungsverfahren wird im weiteren Verlauf im Bundestag beraten.
Die Angaben basieren unter anderem auf einer Pressemitteilung der Bundesregierung vom 21. Januar 2026.
