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Kassengesetz: FAQ zur Belegausgabe aktualisiert

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat eine aktualisierte FAQ-Seite zum sogenannten „Kassengesetz“ und zur Belegausgabepflicht veröffentlicht. Die Seite ist auf den 2. Februar 2026 datiert; als Stand der Inhalte wird der 19. Januar 2026 genannt.

Kernpunkt ist die Belegausgabepflicht, die durch das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ vom 22. Dezember 2016 eingeführt wurde. Danach besteht seit dem 1. Januar 2020 die Pflicht, bei Geschäftsvorgängen einen Beleg auszustellen. Der Beleg kann in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden und muss in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit dem Geschäftsvorgang erstellt werden.

FAQ als Orientierungshilfe – keine Rechtsbindung

Das BMF ordnet den Fragen-und-Antworten-Katalog als Orientierungshilfe für die Anwendung von § 146a der Abgabenordnung (AO) sowie der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ein. Eine Rechtsbindung gehe davon nicht aus; die Entscheidung im Einzelfall bleibe dem zuständigen Finanzamt vorbehalten.

In den FAQ werden nach Angaben des Ministeriums unter anderem Fragen zu Vorgaben der DSFinV-K („Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme“) sowie zum Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 146a AO behandelt. Fragen zur Implementierung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) oder zur sogenannten DFKA-Taxonomie würden von der Finanzverwaltung im Rahmen dieser FAQ nicht beantwortet.

Verweis auf BSI-Richtlinien und thematische Gliederung

Für Implementierungsfragen verweist das BMF auf Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI). Die FAQ-Seite enthält zudem eine umfangreiche Inhaltsübersicht, die die Themenbereiche strukturiert.

Genannt werden unter anderem die Bereiche Anwendungsbereich, Übergangsvorschriften, Aufzeichnungssysteme, EU-Taxameter und Wegstreckenzähler, der „Vorgang“, die zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die DSFinV-K, Beleg und Belegausgabepflicht, Kassen-Nachschau und Datenspeicherung, der Ausfall einer TSE, die Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO sowie das Verbot des In-Verkehr-Bringens und Rechtsfolgen bei Verstößen gegen § 146a AO.

Fragenkatalog zur Belegausgabe und zu möglichen Ausnahmen

In einem allgemeinen Abschnitt listet die Seite unter anderem Fragen dazu, worum es beim Kassengesetz geht, warum es seit dem 1. Januar 2020 eine Belegausgabepflicht gibt und ob Belege nur auf Papier ausgegeben werden können. Ebenfalls aufgeführt sind Fragen dazu, ob der Beleg bei jedem Geschäftsvorgang mitgenommen werden muss, welche Folgen es haben kann, wenn der Belegausgabepflicht nicht entsprochen wird, und ob es Ausnahmen gibt.

Unter dem Themenpunkt „Beleg und Belegausgabepflicht“ werden zudem Fragen aufgeführt, die sich etwa auf mögliche Ausnahmen, eine Bagatellgrenze, Anforderungen an elektronische Belege sowie die Bereitstellung per Download und QR-Code beziehen. Außerdem wird thematisiert, wie zu verfahren ist, wenn Kundinnen oder Kunden keinen Beleg wünschen, und ob elektronische Aufzeichnungssysteme ohne Kassenfunktion der Belegausgabepflicht unterliegen.