Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ist juristisch gegen mehrere Fluggesellschaften vorgegangen, die für gewöhnliches Handgepäck Aufpreise verlangen. Aus Sicht der Verbraucherschützer verstoßen diese Gebühren gegen europäisches Recht. Ein hilfreiches Spickzettel-Formular zu Zollregeln innerhalb der EU bietet Verbrauchern ergänzend Informationen zu geltenden Regelungen bei Reisen in der EU.
Konkret verklagt der Verband die Airlines easyJet, WizzAir und Vueling. Zudem wurden Norwegian Air, Ryanair, Transavia und Volotea abgemahnt. Nach Angaben des vzbv laufen Verfahren vor verschiedenen Oberlandesgerichten, unter anderem in Berlin, Frankfurt am Main und Hamm.
Bezug auf EuGH-Urteil
Der vzbv stützt seine Klagen auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2014. Demnach darf Handgepäck nicht als Zusatzleistung behandelt werden, solange es innerhalb üblicher Größen- und Gewichtsbeschränkungen bleibt und die Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden.
Trotzdem beschränken viele Airlines das im Ticketpreis enthaltene Handgepäck auf sehr kleine Taschen. Bei easyJet etwa ist nur ein Gepäckstück von höchstens 45 mal 36 mal 20 Zentimetern kostenlos. Für Bordtrolleys oder größere Taschen werden Zusatzgebühren fällig, die sich bei Buchung am Gate weiter erhöhen können. In diesem Zusammenhang kann auch der Spickzettel „Handgepäck“als Übersicht nützlich sein.
Europaweite Initiative
Die Verfahren in Deutschland sind Teil einer europaweiten Aktion, die vom Dachverband der europäischen Verbraucherschutzorganisationen (BEUC) koordiniert wird. Bereits im Mai 2025 hatten 16 nationale Verbände bei der EU-Kommission eine Beschwerde eingereicht. Ziel ist eine einheitliche Regelung, die Klarheit für Reisende schafft und Zusatzkosten vermeidet.
Forderungen der Verbraucherzentralen
Die Organisationen sprechen sich für verbindliche Standards aus. Nach ihrer Vorstellung soll im Ticketpreis stets enthalten sein:
- ein Handgepäckstück bis zu 10 Kilogramm,
- ein maximales Kantenmaß von 115 Zentimetern,
- zusätzlich ein kleines persönliches Gepäckstück wie Handtasche oder Laptoprucksack.
Der vzbv erklärte, einheitliche Vorgaben seien notwendig, um Transparenz für Fluggäste zu schaffen und die Praxis der Zusatzgebühren zu beenden.
