Die Vorsitzenden der Regierungsparteien haben im Koalitionsausschuss mehrere Entscheidungen zu zentralen politischen Bereichen getroffen. Im Mittelpunkt standen die Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur, die Einführung der Aktivrente sowie die Neugestaltung der Grundsicherung.
Bundeskanzler Friedrich Merz, Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas und Ministerpräsident Markus Söder erläuterten nach Abschluss der Beratungen die vereinbarten Schritte. Laut Merz seien die Beschlüsse „in einer guten Atmosphäre“ getroffen worden.
Zusätzliche Mittel für Verkehrsinfrastruktur
Nach den Angaben des Kanzlers sollen drei Milliarden Euro zusätzlich für den Neubau von Straßen bereitgestellt werden. Die Mittel ergänzt die bereits vorgesehenen Investitionen in Schienen- und Straßenprojekte. Merz erklärte: „Alles, was baureif ist, wird gebaut.“ Ziel sei, sämtliche verfügbaren Finanzierungsmöglichkeiten zu nutzen.
Die Koalition will nach zwei Jahren überprüfen, ob die bereitgestellten finanziellen Mittel ausreichen, um die geplanten Verbesserungen im Verkehrsnetz umzusetzen.
Beschleunigte Verfahren und private Beteiligung
Die Regierungsparteien bestätigten, dass Planungs- und Genehmigungsprozesse wie im Koalitionsvertrag vorgesehen beschleunigt werden sollen. Zusätzlich ist geplant, mittelfristig verstärkt privates Kapital für Infrastrukturprojekte zu nutzen.
Für den Umstieg auf Elektromobilität sind Förderprogramme vorgesehen, die Menschen mit niedrigen und mittleren Einkommen adressieren sollen. Auch hierfür stehen drei Milliarden Euro zur Verfügung.
Aktivrente ab 2026
Die Aktivrente soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten. Das Modell ermöglicht es Erwerbstätigen, nach Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei hinzuzuverdienen.
Der Kanzler kündigte an, dass die Rentenkommission noch im laufenden Jahr eingesetzt wird. Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Kommission bis Ende 2026 Ergebnisse vorlegt.
Reform der Grundsicherung
Die Koalition verständigte sich auch auf Anpassungen im Bürgergeldsystem. Dieses soll zu einer neuen Grundsicherung umgestaltet werden, die stärker auf die Vermittlung in Arbeit ausgerichtet ist. Für Menschen, die arbeitsfähig sind, soll grundsätzlich der Vorrang der Vermittlung gelten.
Prinzipien und Sanktionen
Die Regierungsparteien betonten das Zusammenspiel aus Unterstützung und Verpflichtung. Das bestehende Prinzip „Fördern und Fordern“ soll weitergeführt werden. Personen, die nicht an den Maßnahmen mitwirken, müssen laut Beschluss mit strengeren Sanktionen rechnen.
