Kurzarbeitergeld bleibt bis Ende 2026 verlängert

Die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld bleibt bei 24 Monaten. Das hat die Bundesregierung beschlossen. Unternehmen, die bereits seit mindestens zwölf Monaten Kurzarbeitergeld beziehen, können diese Leistung damit über den 31. Dezember 2025 hinaus in Anspruch nehmen. Die entsprechende Verordnung ist bis zum Ende des Jahres 2026 befristet.

Mit der Entscheidung erhalten betroffene Betriebe Planungssicherheit für einen Zeitraum von zwei weiteren Jahren. Die zuvor geltende Regelung zur verlängerten Bezugsdauer war zum Jahresende 2025 ausgelaufen.

Kurzarbeit als arbeitsmarktpolitisches Instrument

Kurzarbeit wurde in früheren wirtschaftlichen Ausnahmesituationen eingesetzt, unter anderem während der Corona-Pandemie. Auch derzeit nutzen zahlreiche Unternehmen dieses Instrument. Nach Angaben der Bundesregierung würde ohne die Verlängerung der Regelung in den kommenden Monaten ein erhöhtes Risiko für Personalabbau in Betrieben bestehen, die aktuell Kurzarbeit anwenden.

Durch die Verlängerung der Bezugsdauer soll die Möglichkeit erhalten bleiben, Beschäftigungsverhältnisse fortzuführen. Kurzarbeit dient dabei als Alternative zu Entlassungen und trägt zur Stabilisierung von Arbeitsplätzen bei.

Leistungen für Beschäftigte

Beschäftigte in Kurzarbeit behalten ihren Arbeitsplatz, während der durch den Arbeitsausfall entstehende Einkommensverlust teilweise ausgeglichen wird. Kinderlose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des ausgefallenen Nettoentgelts. Beschäftigte mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.

Die Höhe des Kurzarbeitergeldes richtet sich damit weiterhin nach den bestehenden gesetzlichen Vorgaben. Änderungen an den Leistungssätzen sind mit der aktuellen Verordnung nicht verbunden.

Vorteile für Unternehmen und Qualifizierungsmöglichkeiten

Auch für Arbeitgeber bietet Kurzarbeit die Möglichkeit, qualifizierte und eingearbeitete Beschäftigte im Unternehmen zu halten. Bei einer Verbesserung der wirtschaftlichen Lage können Produktions- oder Arbeitsprozesse kurzfristig wieder ausgeweitet werden, ohne neues Personal einstellen zu müssen.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass Zeiten mit reduziertem Arbeitsumfang für Weiterbildung genutzt werden können. Qualifizierungsmaßnahmen sollen Beschäftigte auf Veränderungen in der Arbeitswelt vorbereiten, etwa im Zusammenhang mit Digitalisierung oder dem Einsatz von künstlicher Intelligenz.

Weitere Informationen

Das Bundesarbeitsministerium informiert auf seiner Internetseite über rechtliche Rahmenbedingungen zur Kurzarbeit sowie über weitere arbeits- und sozialpolitische Maßnahmen der Bundesregierung. Dort werden auch häufig gestellte Fragen zum Kurzarbeitergeld beantwortet.