Kurzzeitvermietung: Neue EU-Regeln ab 2026

Für die Vermietung möblierter Unterkünfte über digitale Plattformen wie Airbnb oder Booking.com soll ab dem 20. Mai 2026 ein neues Datenaustauschsystem gelten. Grundlage ist eine EU-Verordnung, die im Mai 2024 in Kraft trat und nun in nationales Recht umgesetzt wird. Das Bundeskabinett verabschiedete am 6. November 2025 den Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums, der am 8. Januar 2026 als Regierungsentwurf veröffentlicht wurde.

Die Verordnung soll Behörden einen einheitlichen Zugriff auf Buchungsdaten ermöglichen, um Angaben von Gastgebern besser prüfen zu können. Kurzzeitvermietungen machen laut Angaben auf EU-Ebene etwa ein Viertel aller touristischen Unterkünfte aus.

Zentrale Stelle bei der Bundesnetzagentur

Kern der Umsetzung ist eine zentrale digitale Zugangsstelle bei der Bundesnetzagentur. Diese soll am 20. Mai 2026 ihren Betrieb aufnehmen. Plattformbetreiber sollen Buchungsdaten digital und automatisiert übermitteln können. Berechtigte Behörden erhalten über die Zugangsstelle Abrufmöglichkeiten.

Nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums wird die Bundesnetzagentur zudem die Aufgabe haben, die Vorgaben der EU-Verordnung zu überwachen und durchzusetzen.

Der Deutsche Mieterbund erklärte, die geplante Umsetzung erleichtere künftig die Kontrolle von Angaben der Vermieter. DMB-Präsidentin Melanie Weber Moritz sagte, es sei wichtig, dass Städte und Gemeinden unrichtige oder fehlende Registrierungen erkennen könnten.

Rechtliche Einordnung durch europäische und nationale Gerichte

Der Europäische Gerichtshof entschied im September 2020, dass Mitgliedstaaten die kurzfristige Vermietung von regulären Mietwohnungen über Plattformen einschränken oder untersagen dürfen. In dem Urteil vom 22. September 2020 stellten die Richter fest, dass solche Beschränkungen zulässig sind, wenn sie auf angespannten Wohnungsmärkten erforderlich sind. Auch Genehmigungspflichten in französischen Großstädten seien mit EU-Recht vereinbar.

Auf nationaler Ebene gab es weitere Entscheidungen im Zusammenhang mit Zweckentfremdung und Datenweitergabe. In Berlin wurde Airbnb verpflichtet, Behörden Daten von Vermietern bereitzustellen. Gerichte in Bayern befassten sich mit Regelungen zum Zweckentfremdungsverbot.

EU-Maßnahmen zur Regulierung seit 2022

Im November 2022 legte die Europäische Kommission einen Gesetzesvorschlag zur Verbesserung der Transparenz im Kurzzeitvermietungssektor vor. Ziel war es, Registrierungsverfahren zu vereinheitlichen und Behörden den Zugriff auf Daten zu erleichtern. Parlament und Rat einigten sich im November 2023 auf folgende Kernpunkte:

Registrierung von Gastgebern:
– Online-Registrierungsprozess in Ländern, die eine Pflicht vorsehen
– Zuweisung einer Registrierungsnummer für Vermietungen

Überprüfung durch Plattformen:
– Pflicht zur Kontrolle der Angaben zu Unterkünften
– Möglichkeit für Behörden, nicht konforme Einträge zu stoppen
– Bußgelder bei Verstößen

Datenaustausch über eine nationale Stelle:
– Einrichtung eines zentralen digitalen Zugangspunkts je Mitgliedstaat
– Datenübermittlung über standardisierte Schnittstellen
– vereinfachte Vorgaben für kleinere Plattformen mit bis zu 4.250 Einträgen im Durchschnitt

Die Verordnung soll 24 Monate nach ihrem Inkrafttreten angewendet werden, also ab dem 20. Mai 2026.

Hinweise zur Praxis und Verwaltung

Vermieter, die eine Wohnung oder Teile davon über Plattformen anbieten möchten, können vorab einen Mietvertrag nutzen, um die Nutzung zu regeln. Auch ein Untermietvertrag kann relevant sein, wenn nur ein Teil der Wohnung überlassen wird.

Zusätzlich stehen allgemeine Vorlagen für Wohnraumüberlassung bereit, die zur Dokumentation dienen können.